Kristin Sturm erkundigte sich nach den Arbeitsbedingungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bei der Cultus gGmbH?

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen haben oft nur geringe Möglichkeiten, sich im Arbeitsleben zu integrieren. Eine solche Möglichkeit bietet jedoch die Cultus gGmbH in ihrem Gastronomiebereich. Diejenigen Personen, die dort mit einer psychischen Beeinträchtigung angestellt sind, erhalten anstelle des normalen Lohns jedoch nur ein „Taschengeld“. Hinzu kommen Beihilfen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes.

Im Zusammenhang mit einer Bürgeranfrage ergeben sich für mich folgende Fragen:

Fragen:

1.) Wie gestaltet sich das Angestellten-Verhältnis des Gastronomiepersonals durch die Cultus gGmbH?

2.) Unter welchen Umständen kann eine Person mit psychischer Beeinträchtigung, die keiner gesonderten Betreuung oder Anleitung bedarf und bereits 35 Stunden in der Woche arbeitet, einen regulären Lohn erhalten?

Vielen Dank.

Kristin Sturm

 

 

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