Stefan Engel erkundigte sich nach den Gründen für die externe Durchführung von Markierungsarbeiten im öffentlichen Straßenraum.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Landeshauptstadt Dresden trifft als zuständige Straßenverkehrsbehörde regelmäßig verkehrsrechtliche Anordnungen, die die Durchführung von Markierungsarbeiten im öffentlichen Straßenraum zur Folge haben. Die Durchführung dieser Markierungsarbeiten wird in der Regel öffentlich ausgeschrieben und durch private Unternehmen erbracht. Mit Blick auf die Vielzahl an Verkehrsanordnungen und die hohe Auslastung der Unternehmen, ergeben sich unserem Kenntnisstand nach derzeit in einigen Fällen Wartezeiten von bis zu 12 Monaten zwischen der eigentlichen Anordnung und der tatsächlichen Realisierung der Straßenmarkierungen. Dies liegt zweifelsohne nicht im Interesse der zügigen Beseitigung von Unfallschwerpunkten und der Weiterentwicklung des Dresdner Straßennetzes.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Welche Gründe führen dazu, dass das Straßen- und Tiefbauamt Markierungsarbeiten nicht (teilweise) selbst durchführt, sondern diese Leistung durch private Unternehmen erbringen lässt?
2. Gab es bei der Frage, ob Straßenmarkierungen durch private Unternehmen oder die Stadt selbst erbracht werden, im Zeitraum der letzten 20 Jahre einen Paradigmenwechsel?
3. Wäre es aus Sicht der Stadtverwaltung zweckmäßig, Markierungsarbeiten wieder (teilweise) selbst durchzuführen? Inwieweit beschränken z.B. vergaberechtliche Regelungen oder frühere Beschlüsse des Stadtrats eine solche Veränderung?
4. Mit welchen finanziellen und personellen Konsequenzen wäre eine Durchführung von Markierungsarbeiten durch das Straßen- und Tiefbauamt verbunden?
Vielen Dank.
Stefan Engel