Porträt Vincent Drews

Förderung von Personal- und Mietkosten nach Stadtbezirksförderrichtlinie

Vincent Drews erkundigte sich nach den Fördermöglichkeiten von Personal- und Mietkosten.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach Einführung der neuen Stadtbezirksverfassung in der Landeshauptstadt Dresden konnten inzwischen erste Erfahrungen mit den neuen Kompetenzen der Stadtbezirksbeiräte gesammelt werden. Dabei ist aufgefallen, dass das Thema Förderung von Personal- und Mietkosten in den Stadtbezirksämtern unterschiedlich gehandhabt wird. So wurde im Stadtbezirksamt Prohlis seitens des Stadtbezirksamtsleiters verkündet, dass Personal- und Mietkosten nach der Stadtbezirksförderrichtlinie nicht förderfähig seien. Dazu bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen.

Fragen:

1. Dürfen im Rahmen der Stadtbezirksförderrichtlinie Personal- und Mietkosten beantragt und gefördert werden?

2. Dürfen Stadtbezirksämter im Rahmen ihres Ermessens die Förderrichtlinie diesbezüglich selbst auslegen? Gibt es eine stadtweit gültige Auslegung oder bedarf es eines Beschlusses durch den Stadtbezirksbeirat dazu?

3. Wie ist das Gleichbehandlungsgebot in der Landeshauptstadt gewährleistet, für den Fall, dass es keine stadtweit einheitliche Auslegung der Förderrichtlinie gibt?

Vielen Dank.

Vincent Drews

 

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