Kristin Sturm erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Planungen bezugnehmend auf den Erhalt der historischen Kandelaberform infolge des Ausbaus der Augsburger Straße.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die historischen Gaskandelaber im Stadtteil Striesen stellen ein wichtiges zeitgeschichtliches und stadtteilprägendes Denkmal für Dresden mit Seltenheitswert in Europa dar.
Bereits seit 1996 beschäftigt sich der Stadtrat mit dem „Erhalt der historischen Dresdner Gasbe- leuchtung“ (V1204-34-1996). Die damals verabschiedete Konzeption wurde in den vergangenen 20 Jahren immer wieder erweitert, um vor allem den Gebietscharakter in Blasewitz und Striesen zu bewahren. 2012 stimmte der Stadtrat diesbezüglich einer Modifizierung der Konzeption für die Beibehaltung und Elektrifizierung der historischen Kandelaber auf der Augsburger Straße zu. Am 9. Mai 2019 wurde zudem beschlossen, „für die Dauer von mindestens zwei Jahren in Strie- sen ein Pilotversuch mit umgerüsteten Gaskandelabern“ durchzuführen, die ergänzend zu den vorhandenen Leuchten aufzustellen sind (A0543/19).
Aktuell durchläuft die Vorlage zur „Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlange im Zuge der grundhaften Sanierung der Augsburger Straße zwischen der Blasewitzer Straße und Tittmann- straße“ (V3113/19) die Gremien des Stadtrates. Das vorgesehene Baugebiet soll für einen zukünftigen Busverkehr ausgebaut werden, weshalb auch die Straßenbeleuchtung in den Planungen Berücksichtigung findet. In dem Bauabschnitt gibt es 17 gasbetriebene Kandelaberleuchten im Altbestand. Aufgrund einer ungenügenden Ausleuchtung der Fuß(gängerüber)wege muss nun eine Zusatzbeleuchtung realisiert werden.
Für die Beleuchtung im Straßenraum sind die Norm DIN 13201 und DIN 67523 maßgeblich. Die Vorlage V3113/19 beinhaltet drei Varianten, wobei die Variante 3 von der Verwaltung favorisiert wird, um den stadtgestalterischen Anforderungen und dem Charakter des Gebietes gerecht zu werden. Jedoch können hierbei nicht die genannten Normen eingehalten werden.
Hierzu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
1.Für die Variante 3 ist in der Vorlage (V3113/19) als Nachteil angeführt, „dass die Ausleuchtung der Gehbahnen und der Fahrbahn nicht ausreichend nach DIN 13201 gewährleistet ist und die auszuleuchtende Verkehrsfläche in wechselnder Qualität beleuchtet wird. Es entstehen auf den Gehbahnen und der Fahrbahn helle und dunkle Flecken, die ein sicheres Benutzen beeinträchtigen können“.
a. Besteht die Gefahr, dass – gerade in Hinblick auf den Ausbau der Straße für einen zukünftigen Busverkehr – die geplante Ausleuchtung aufgrund der Nichteinhaltung der Norm doch nicht realisiert werden kann?
b. Wenn ja, was wird die Stadtverwaltung unternehmen, um den Charakter des Gebietes und die historische Kandelaberform der Leuchten dennoch zu erhalten? Gibt es hierzu bereits erste Planungen zu alternativen Varianten, bzw. welche Rolle nehmen die Varianten 1 und 2 folglich ein?
2. Für den zweijährigen Pilotversuch mit umgerüsteten Gaskandelabern hat der Stadtrat 200.000€ aus der mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019/20 gebildeten Liquiditätsreserve bereitgestellt.
a. Wie hoch sind die Kosten für die Zusatzbeleuchtung entlang des vorgesehenen Baugebietes auf der Augsburger Straße?
b. Hat die Landeshauptstadt Dresden zudem Fördergelder für die Anpassung der Straßenbeleuchtung beantragt?
3. Warum werden gleich drei gasbeleuchtete Straßen im Denkmalschutzgebiet für das Pilotprojekt mit LED-Kandelalbern ergänzt und nicht ein bereits elektrifizierter Straßenzug, wie die Wittenberger- oder Bergmannstraße? Verfälscht das Nebeneinander von Gasbeleuchtung und LED-Kandelabern nicht das Untersuchungsergebnis zu dem Insektensterben?
4. Alle drei ausgewählten Straßen werden, ab der Augsburger Straße, Richtung Schandauer Straße, mit LED-Kandelabern ergänzt. Steht das im Zusammenhang mit dem geplanten, grundhaften Ausbau der Augsburger Straße und der neuen Buslinie? Sind hier Haltestellen geplant?
5. Werden die LED-Kandelaber nach der Pilotprojektphase wieder zurück gebaut?