Stefan Engel erkundigte sich nach den finanziellen Zusatzbelastungen für die Landeshauptstadt Dresden infolge der vom Bundestag beschlossenen und ab 2021 geltenden stufenweisen Erhöhung der CO2-Bepreisung.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ab 2021 unterliegt durch Beschluss des Bundestages auch Heizenergie einer sich stufenweise erhöhenden CO2-Bepreisung. In diesem Zusammenhang bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen.
Fragen:
- Welche finanziellen Zusatzbelastungen sind aus diesem Grund für die Organisationseinheiten (Ämter und Eigenbetriebe) der Landeshauptstadt Dresden in den kommenden Jahren in etwa absehbar?
- Wie können und sollten diese ggf. begrenzt bzw. durch vorsorgende Planungen und Maßnahmen für mehr Energieeffizienz kompensiert werden?