Porträt Kristin Sturm

Hochwasserschutz in Dresden-Laubegast

Kristin Sturm erkundigte sich nach dem Fortgang der Planungen für die Errichtung eines Hochwasserschutzes am Laubegaster Ufer.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

heftige Regenfälle, steigende Pegel, überflutete Ufer. Die Anwohner/innen entlang der Elbe sind in Sachen Hochwasser leidgeprüft. Seit dem Jahrhunderthochwasser 2002 hat sich der Flutschutz in der Landeshauptstadt Dresden jedoch nur punktuell verbessert. Eine geschlossene Schutzabwehrlinie entlang der elbnahen Stadtteile liegt noch immer in weiter Ferne – allein für den Dresdner Osten fehlt ein wirksames Konzept. Ein Konzept, dass nicht nur die Interessen der Anwohner/innen, Unternehmen und Kleingartenvereine in Flussnähe berücksichtigt, sondern sich auch städtebauverträglich in die Elblandschaft einfügt.

Hierzu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

1. Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung Dresden über die Haltung der Staatsregierung des Freistaates Sachsens zur weiteren Planung und Umsetzung des Hochwasserschutzes im Dresdner Osten, insbesondere am Laubegaster Ufer?

2. Mit dem 2019 getroffenen Stadtratsbeschluss zu den Betriebsvereinbarungen (V2883/19) für die mobilen Anlagenteile der bestehenden Hochwasserschutzanlagen in Dresden ist die notwendige – von Seiten des Freistaates Sachsen geforderte – Voraussetzung geschaffen, um mit der Wiederaufnahme des Planungsprozesses für den Hochwasserschutz in Laubegast (Maßnahme Z1) beginnen zu können.

a. Wie ist der aktuelle Stand zu der notwendigen, erweiterten Grundlagenermittlung beim Hochwasserschutz am Laubegaster Ufer?

b. Wer ist für die Ausschreibung dieser Planungsleistung zuständig?

c. Wann wurde/werden die dafür notwendigen Planungsleistungen vergeben?

d. Wann ist mit einer Fertigstellung der erweiterten Grundlagenermittlung zu rechnen?

e. Gibt es Möglichkeiten den Prozess zu beschleunigen? Bzw. wie sind die konkreten weiteren Schritte?

f. Wer trägt die Kosten – zu welchen Teilen und in welcher Höhe – für die Planungen?

g. Welche finanziellen Mittel werden in Vorbereitung auf die Erstellung des Doppelhaushaltes 2021/22 speziell von Seiten der Landeshauptstadt Dresden für die weiterführende Planung der Maßnahme am Laubegaster Ufer benötigt?

3. Bereits im Dezember 2014 hatte der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen, bis zum 30. Juni 2015 eine „Einwohnerversammlung in Laubegast zum Hochwasserschutz und zur Fortsetzung der Bürgerbeteiligung“ (A0890/14) durchzuführen. Aufgrund des in Punkt 2 aufgeführten Planungsstillstandes konnte diese bislang nicht durchgeführt werden, da es keinen neuen Sachstand gab, zu dem informiert werden konnte.

a. In welcher Weise und in welchem Zeitablauf soll die Bürgerbeteiligung zur Gestaltung des Hochwasserschutzes im Dresdner Osten und speziell in Dresden Laubegast fortgesetzt werden?

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