Stefan Engel erkundigte sich nach Gründen zur Ausweisung eines benutzungspflichtigen Radweges auf der Rehefelder Straße in Pieschen.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Rahmen der Fernwärmebauarbeiten auf der Wurzener Straße in Pieschen wurde vor einigen Tagen die Umleitungsstrecke über die Rehefelder Straße für den wachsenden Verkehr vorbereitet. Im Zuge dessen wurde der auf der östlichen Straßenseite mit roter Pflasterung versehene und etwa 1,5 Meter breite Teil des Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg (Zeichen 241) ausgewiesen. Dem Fußgängerverkehr verbleiben damit nur noch 1,5 Meter Gehweg, durch abgestellte Mülltonnen vielfach sogar noch weniger. Zudem wird der Radverkehr durch den geringen Abstand zu den benachbarten Parkplätzen gefährdet. Diese Mängel hatten offenbar auch dazu geführt, dass die Stadtverwaltung die bis Oktober 2008 bestehende Benutzungspflicht für den Radverkehr damals aufgehoben hat.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Welche Gründe haben zur Ausweisung als benutzungspflichtiger Radweg geführt? Haben sich seit der Aufhebung der Benutzungspflicht im Oktober 2008 bauliche und rechtliche Veränderungen geben, die eine solche Entscheidung rechtfertigen?
2) Inwieweit erfüllt der Radweg hinsichtlich seiner Breite und dem Abstand zu Parkplätzen (Gefahr von „Dooring“-Unfällen) die notwendigen Kriterien zur Ausweisung einer Benutzungspflicht?
3) Ist eine verbleibende Gehwegbreite von 1,5 Metern aus Sicht der Stadtverwaltung in einem dichtbebauten und entsprechend intensiv genutzten Gründerzeitquartier angemessen und regelkonform? Wie soll z.B. die im Umfeld von mehreren Kitas alltägliche Begegnung von mehreren Kinderwagen verkehrssicher stattfinden?
Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenStefan Engel