Stefan Engel erkundigte sich nach der im Radverkehrskonzept als „regionale Hauptroute“ ausgewiesene Winterbergstraße und den Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
laut Radverkehrskonzept besitzt die Winterbergstraße für den Radverkehr als „regionale Hauptradroute“ eine zentrale Bedeutung, da sie auch der Verbindung mit benachbarten Mittelzentren dient. Eine sichere und komfortable Gestaltung solcher Strecken sollte damit eine ganz besondere Priorität genießen. Ende Januar hatten Mitglieder des ADFC öffentlich auf die dort oft zu geringen Überholabstände des Autoverkehrs hingewiesen. Zudem wird im Radverkehrskonzept das Fehlen eines Sicherheitstrennstreifens zwischen Radschutzstreifen und parkenden Autos kritisiert (Gefahr von „Dooring“-Unfällen) und die Beseitigung dieses Mangels in Priorität 1 eingeordnet.
Fragen:
In Bezug auf den beidseitig beparkten und entsprechend beengten Straßenabschnitt zwischen Gasanstaltstraße und Rennplatzstraße bitte ich daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Wie schätzt die Stadtverwaltung die Verkehrssicherheit für den Radverkehr in diesem Abschnitt ein? Ist die gewählte Radverkehrsführung in Form eines Schutzstreifens bei der vorliegenden Auto-Verkehrsbelastung die angemessene Führungsform?
2) Mit welchen Maßnahmen möchte die Stadtverwaltung im benannten Abschnitt die Sicherheit für den Radverkehr erhöhen und den im Radverkehrskonzept beschriebenen Mangel beheben? Wird ggf. die Ausweitung des Parkverbots an Straßeneinmündungen oder die Einziehung eines der beiden Parkstreifens erwogen, um die Radverkehrsanlagen zu verbreitern und einen Sicherheitstrennstreifen herzustellen?
3) Wann ist der Realisierung von entsprechenden Maßnahmen zu rechnen?
4) Welche Potenziale sieht die Stadtverwaltung im näheren Umfeld, um ggf. wegfallende Parkplätze zu ersetzen oder teilweise auszugleichen?
5) Welchen Stellenwert hat ein Verkehrsablauf, der ein (anders als heute) im Regelfall konfliktfreies Überholen von Radfahrern erwarten ließe? Inwiefern wird der Einstufung als innergemeindliche Radverbindung der höchsten Kategorie (IR II nach RIN) Rechnung getragen?
In Bezug auf den Abschnitt zwischen der Karcherallee und Gasanstaltstraße bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:
6) Existieren seitens der Stadtverwaltung Planungen zum weiteren Ausbau der Winterbergstraße als Radverkehrsroute z.B. durch den Ersatz der bestehenden Radschutzstreifen durch Radfahrstreifen? Wann ist die Realisierung einer solchen Maßnahme ggf. vorgesehen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel