Porträt Stefan Engel

Nutzung von Wiesenflächen am Elberadweg

Stefan Engel erkundigte sich nach den Gründen, warum die Stadtverwaltung die Nutzung der Elbwiesen durch den Citybeach zunächst nicht gestattete.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den vergangenen Wochen haben sich die Medienberichte gehäuft, die die Nutzung von Wiesenflächen unweit des Neustädter Hafens durch den „Citybeach“ thematisieren. Demnach darf der Betreiber des Citybeachs auf den zu seinem Grundstück gehörenden Wiesenflächen nördlich des Elberadwegs zukünftig keine Liegen bzw. Sitzmöglichkeiten mehr aufstellen. In den Jahren 2005, 2010 und 2015 wurde ihm die Nutzung dieses Areals hingegen noch genehmigt. Die im Elbraum ausgewiesenen Schutzgebiete bestehen seit 1996 (Landschaftsschutzgebiet), 2006 (Vogelschutzgebiet) bzw. 2011 (FFH-Gebiet).
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

1. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zu den letzten drei (aufgrund des Betriebs der Showboxx befristeten) Genehmigungen verändert, die einer unbefristeten Genehmigung entgegenstehen?

2. Aus welchen Gründen hat die Stadtverwaltung eine erneute Genehmigung verweigert?

3. Welche konkreten Anhaltspunkte liegen der Stadtverwaltung vor, die eine Beschädigung der Grasnarbe durch die gewerbliche Nutzung befürchten lassen? Inwieweit könnten solche Befürchtungen durch eine geänderte Art der Nutzung (z.B. nur teilweise und wechselnde Nutzung der Wiesenfläche, Bewässerung) abgestellt werden?

4. Hat die Stadtverwaltung alternative Nutzungskonzepte für die Wiese (siehe Punkt 3) fachlich bewertet? Wie beurteilt die Stadtverwaltung entsprechende Einschätzungen von Sachverständigen, die gar von einem verbesserten Zustand der Wiesenflächen gegenüber einer Nichtnutzung/Nichtbewässerung ausgehen?

5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Verhältnismäßigkeit der Untersagung einer solchen Nutzung im Vergleich zur deutlich großflächigeren Nutzung der Elbwiesen im Rahmen der Filmnächte am Elbufer (FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet) oder der regelmäßigen Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes durch den Johannstädter Trödelmarkt?

6. Liegt die entsprechende Wiesenfläche im bauplanungsrechtlichen Außenbereich oder Innenbereich? Haben sich dahingehend in den letzten Jahren Änderungen ergeben und wenn ja, aus welchen Gründen?

7. Untersagt die Ausweisung der Wiesenfläche als Vogelschutzgebiet die Aufstellung von Strandliegen? Wenn nein, wären mobile Sitzgelegenheiten, die wieder auf- und abgebaut werden, hingegen genehmigungsfähig?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel

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