Porträt Kristin Sturm

Kosten des Hochwasserschutzes in Dresden-Laubegast – Nachfrage zu AF0362/20

Kristin Sturm erkundigte sich nach den Kosten des geplanten Hochwasserschutzes in Laubegast.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Ein effektiver Hochwasserschutz ist dabei vor allem für dichte urbane Gebiete von großer Bedeutung – die Möglichkeiten, als Stadt selbst vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, sind indes begrenzt.
In dem Antwortschreiben zu der Anfrage AF0362/20 haben Sie diesbezüglich bereits die Kooperationsvereinbarung zum Gebietsschutz Laubegast (Maßnahme Z1) zwischen dem Freistaat Sachsen und der Landeshauptstadt Dresden vom 19. November 2010 erwähnt.
Um die finanziellen Maßnahmen zu den einzelnen Planungsschritten für die Stadt Dresden absehen zu können, bitte ich im Nachgang zu der Anfrage AF0362/20 um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

1. Ist bereits absehbar, welche Kosten für die Planung, Errichtung und Anschaffung der Hochwasserschutzanlagen für den Gebietsschutz Laubegast – vergleichbar mit vorangegangenen Maßnahmen – auf die Landeshauptstadt Dresden zukommen?
2. In der Anfrage AF0362/20 haben Sie bereits davon berichtet, dass „der Freistaat Sachsen die Finanzierung der Planungen zu 100 %“ übernimmt.
a. Ist Ihnen diesbezüglich bekannt, welchen Mittelbedarf zur Finanzierung der erweiterten Grundlagenermittlung für den Hochwasserschutz in Dresden Laubegast das Land hierzu aufbringen muss?
3. Wann ist mit dem „Abschluss der Aktualisierung des HWRM-Planes Elbe und der nachfolgenden Maßnahmenpriorisierung durch den Freistaat Sachsen“ zu rechnen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Kristin Sturm

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