Porträt Stefan Engel

Gartengrundstücke an der Hansastraße

Stefan Engel erkundigte sich nach dem Status und dem zukünftigen Verbleib einiger Grundstücke an der Hansastraße.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf der westlichen Seite der Hansastraße zwischen dem Weg „Im Kleingartenpark“ und der Eisenbahnstrecke Richtung Radebeul wurden mehrere Gartengrundstücke für gewerbliche Zwecke umgenutzt. Auf der Fläche der früheren Gartenlauben an der Hansastraße 45 befindet sich nun ein Autohandel. Augenscheinlich werden auch frühere Gartenlauben für die gewerbliche Nutzung weiterverwendet. Im Flächennutzungsplan der Stadt Dresden ist für dieses Areal allerdings eine Nutzung als Grünfläche bzw. Kleingärten und eben keine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Dies entspricht auch der umgebenden Nutzung, die weit überwiegend gärtnerisch geprägt ist. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen.

Fragen:

1. Welchem rechtlichen Status unterlagen die an dieser Stelle zuvor befindlichen Gartenanlagen (z.B. Kleingärten oder Erholungsgärten)?
2. Inwieweit verbieten der Flächennutzungsplan oder die umgebenden Bestandsnut-zungen eine gewerbliche Nutzung der entsprechenden Flächen?
3. Handelt es sich bei den entsprechenden Flächen um bauplanerischen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB? Wenn ja, woraus ergibt sich die Zulässigkeit der Umnutzung?
4. War der Stadtverwaltung die Umnutzung der entsprechenden Flächen bekannt bzw. wurde diese Umnutzung vom Eigentümer auf anderem Weg (z.B. durch einen Bauantrag) kundgetan?
5. Inwieweit lässt sich eine gewerbliche Nutzung mit dem vom Stadtrat beschlossenen Konzept Kleingartenpark Hansastraße (V0717/10) vereinbaren, die auch eine gärtnerische Nutzung der entsprechenden Flächen vorsieht?
6. Wie möchte die Stadtverwaltung den Verlust weiterer Grünflächen und Entstehen von ungeordneten gewerblichen Nutzungen an vergleichbaren Stellen zukünftig verhindern?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel

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