Unterschiedlich farbige leere Stühle in einem Kino

Mietenfonds für die freie Kultur- und Kunstveranstalterszene aufgrund der Corona-Pandemie

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE.
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

unverzüglich, spätestens jedoch bis 30. Juni 2020, eine Förderrichtlinie „Mietenfonds für die freie Kultur- und Kunstveranstalterszene“ unter der Maß-gabe erarbeiten zu lassen, dass Musikveranstalter, kleine Theater, soziokulturelle Einrichtungen, Clubs und Kleinkunstbühnen bis zu drei Monate Miete, Pacht- oder vergleichbare Verpflichtungen durch die Landeshauptstadt gefördert bekommen. Kriterien sollen sein: Umsatz unter 1 Million EUR/Jahr, Veranstaltungseinschränkungen, mindestens 24 Kulturveranstaltungen 2019, keine andere Kompensation der Miete durch andere Hilfsprogramme. Das Fördervolumen soll 500.000 Euro betragen.

Beratungsfolge:

Ältestenrat
nicht öffentlich
beratend

Dienstberatung des Oberbürgermeisters
nicht öffentlich
zur Information

Ausschuss für Finanzen
nicht öffentlich
1. Lesung (federführend)

Ausschuss für Wirtschaftsförderung
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Kultur und Tourismus (Ei-genbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium)
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Finanzen
nicht öffentlich
beratend (federführend)

Stadtrat
öffentlich
beschließend

Begründung:

Ausgangslage für Kultur- und Kunstveranstalter

Veranstalter im Kultur- und Kunstbereich, inklusive der der (Kreativ-)Wirtschaft sind unmittelbar von den Einschränkungen in der Corona-Situation betroffen. Teilweise waren sie die ersten, die nicht mehr wirtschaftlich tätig sein durften und werden wahrscheinlich die letzten sein, die ihr Geschäft wiederaufnehmen können. Wer Kultur- und Kunstveranstaltungen organisiert, muss bei Veranstaltungsabsagen das volle Risiko tragen. Dazu können nicht nur Vertragsstrafen gehören, sondern auf jeden Fall ist der Wegfall jedes einkalkulierten Umsatzes die Folge. Das stellt innerhalb kurzer Zeit in der Corona-Situation viele gemeinnützige und privatwirtschaftliche Institutionen vor eine von selbst unlösbare Aufgabe. Dazu kommt, dass lange Planungsvorläufe für das Programm notwendig sind. Selbst wenn die sozialen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie für Veranstaltungen nicht mehr erforderlich sein sollten, erfordert dies Vorbereitungen. Ein Spielbetrieb muss erst wiederaufgebaut werden, es sind Termine zu buchen und Ankündigungen dafür zu machen. Die Veranstalterbranche ist daher eine der am stärksten betroffenen Branchen. Die Landeshauptstadt Dresden muss ihre Ressourcen möglichst zielgenau einsetzen und die Basis der Kultur- und Kunstveranstalter über die Krise retten, damit künstlerische Entwicklungen und gesellschaftliche Diskurse angeregt und verarbeitet werden können, wenn die Pandemie es zulässt.

Welche Veranstalter sind betroffen und gemeint?

Zu denken ist hier vor allem an Musikveranstalter, kleine Theater, Soziokultur, Clubs und Kleinkunstbühnen. Dazu zählen im engeren Sinne alle Veranstalter aus der Riege der durch das Amt für Kultur und Denkmalschutz institutionell Geförderten. Genauso können aber auch nicht gemeinnützige Institutionen ohne bisherige Förderung der Zielgruppe angehören. Die der Fachförderrichtlinie zugrundeliegende Definition sollte sich mit der Anzahl von Kultur- und Kunstveranstaltungen, deren Definition wiederum (über den Umsatzsteuersatz der Eintrittskarten zum Beispiel) und einer Obergrenze an Jahresumsatz orientieren. Da die Verwertungsgesellschaften nicht vergleichbare Ansätze verfolgen, können Tantiemen-Zahlungen zum Beispiel nicht angesetzt werden.

Rücklagenbildung ist in diesen Branchen selten möglich, so dass Umsatzwegfall unmittelbar zur Insolvenzfrage wird. Die Personalkosten können in der Regel und zum Großteil über Kurzarbeitergeld abgefedert werden. Variable Kosten sind ohne Programm deutlich minimiert. Es bleiben Raumkosten, also Miete, Energie- und Nebenkosten als größter Kostenblock übrig.

Orte müssen erhalten werden, damit es nach der aktuellen Krise weitergeht – der Ansatz: Mietenfonds-Veranstalter sind örtlich gebunden. Ein Theater, ein Club, ein Kabarett ist nie nur eine Bühne, eine Hülle für die Aufführungen, sondern ein gewachsener und etablierter Ort mit Geschichte und Geschichten. Deshalb sollte die Landeshauptstadt die Netto-Miete für die Zeit der unmittelbaren Krise übernehmen – bis drei Monate – und dafür schnellstmöglich eine Förderrichtlinie erarbeiten. Kredite helfen in dieser Situation nicht, da sie das Problem nur in die Zukunft verschieben werden. Wer kaum Rücklagen bilden kann, kann auch keine zusätzlichen Kredite bedienen. Nicht nur, dass weggefallene Orte, die durch die Corona-Krise angeschlagene Gesellschaft zusätzlich deprimieren, sondern es ist auch wichtig, unmittelbar nach einem Wegfall des entsprechenden Veranstaltungsverbots in die Programmierung von Inhalten zu kommen und sich nicht mit dem Aufbau einer Infrastruktur beschäftigen zu müssen. Antragsgegenstand sind nicht die Leuchttürme und Großveranstalter, sondern diejenigen, die Graswurzelarbeit machen und in deren Lokalitäten die unmittelbare Begegnung von Künstlern – auch Nachwuchskünstlern – und Publikum ermöglicht wird.

Förderrichtlinie: Aufbau und Richtung

Drei Monate – konkret Juni, Juli und August bzw. September – sollten nach jetzigem Kenntnisstand reichen, bis die Wahrscheinlichkeit soweit gestiegen ist, dass auch wieder Veranstaltungen bis über 500 Besucher im weniger riskanten Bereich erlaubt sein könnten. Netto-Miete, Pacht oder vergleichbare Verpflichtungen sollen als Förderung beantragt und nach Prüfung genehmigt werden. Mindestens 36 Kultur- und Kunstveranstaltungen sind für 2019 zu belegen. Definition wäre hier der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf die Eintrittskarten oder ein Votum des Amtes für Kultur und Denkmalschutz.
Höhe des Jahresumsatzes soll 1 Million EUR nicht überschreiten. Die Größe des Veranstaltungsraumes soll 1000 Personen nicht überschreiten.
Keine Kompensation der Mieten und ähnlicher Zahlungen durch ein anderes Soforthilfeprogramm ist Voraussetzung.

Der Sinn des Antrages

Die Landeshauptstadt hat die Verantwortung, so viele Kultur- und Kunstangebote wie möglich in die Zeit nach der aktuellen Krise zu retten. Dies gelingt nur, wenn nicht alle Orte für Kulturveranstaltungen später nicht wieder neu etabliert werden müssen. Es geht um gewachsene Atmosphäre, um Patina und Erinnerungen, um technische Infrastruktur und erprobte Bühnen. Dresden wird natürlich ein großes Augenmerk auf sein kulturelles Erbe legen. Die großen Institutionen von Weltruf sind dabei nicht auf der roten Liste. Dahingegen kämpfen viele kleinere und mittlere Kulturveranstalter schon jetzt ums Überleben. Diese machen weit mehr als das Salz in der Suppe aus. Sie ermöglichen die kulturelle Dynamik der Stadt und sind wesentlich um Krisensituationen gesund überstehen zu können.

 

Christiane Filius-Jehne
Tina Siebeneicher
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE.

Dana Frohwieser
SPD-Fraktion

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