Porträt Stefan Engel

Nutzungskategorien der Baunutzungsverordnung in Dresden

Stefan Engel erkundigte sich nach den Nutzungskategorien der Baunutzungsverordnung und deren Anwendung seitens der Stadtverwaltung.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Konflikte zwischen unterschiedlich lärmintensiven bzw. lärmsensiblen Nutzungen (z.B. Gastronomie- und Wohnnutzungen) sind in einer wachsenden und sich verdichtenden Stadt wie Dresden an der Tagesordnung. Zur Ermittlung der örtlich jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel (Punkt 6.1. der TA Lärm) nutzt auch die Dresdner Stadtverwaltung die unterschiedlichen Nutzungskategorien der Baunutzungsverordnung (z.B. allgemeine Wohngebiete, Kerngebiete, urbane Gebiete). Eigentlich werden diese Nutzungskategorien nur zur Festsetzung von Baugebieten in Bebauungsplänen genutzt (§ 6 Abs 3 BauNVO), allerdings werden sie in immissionsschutzrechtlichen Fragen von der Stadtverwaltung auch außerhalb von Bebauungsplänen verwendet. Dies trifft auf den weitaus größten Teil des Dresdner Stadtgebiets zu, der nicht Teil eines Bebauungsplans ist.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

1. Auf welcher Grundlage ordnet die Dresdner Stadtverwaltung nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegende Grundstücke einer Nutzungskategorie nach Baunutzungsverordnung zu?

2. Existiert innerhalb der Stadtverwaltung eine das komplette Stadtgebiet umfassende Zuordnung von Flurstücken zu den Nutzungskategorien nach Baunutzungsverordnung (ggf. als Kartendarstellung)?

3. Inwieweit wird die 2017 neu geschaffene Gebietskategorie „urbanes Gebiet“ von der Stadtverwaltung bei der Einzelzuordnung (siehe Frage 1) oder einer Sammeldarstellung (siehe Frage 2) genutzt? Fallen urbane und differenziert genutzte Gründerzeitquartiere wie z.B. die Äußere Neustadt aus Sicht der Stadtverwaltung unter diese neue Gebietskategorie?

4. Sofern keine Sammeldarstellung im Sinne der Frage 2 existiert: In welchem Gebietsumgriff rund um ein betroffenes Flurstück wird eine vorherrschende Nutzung bzw. eine Nutzungsmischung analysiert, um eine Zuordnung zu einer Nutzungskategorie vorzunehmen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel

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