Porträt Stefan Engel

Klimaschutzsatzung für Dresden

Stefan Engel erkundigte sich nach einer möglichen Klimaschutzsatzung in Dresden

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
immer wieder unternehmen Kommunen in Deutschland Versuche, lokale Klimaschutzsatzungen zu beschließen, um in einem rechtlich verbindlichen Rahmen Maßnahmen für eine nachhaltige Energie- und Wärmeerzeugung und andere Klimaschutzmaßnahmen durchzusetzen. Ob solche Satzungen auf kommunaler Ebene tatsächlich zulässig sind, ist hingegen umstritten. Da sich Dresden Anfang 2020 per Stadtratsbeschluss zum Klimaschutz als Aufgabe höchster Priorität bekannt hat, stellt sich auch für die Landeshauptstadt die Frage nach weitergehenden rechtlichen Regelungen. Zudem hat sich die seit 2019 bestehende sächsische Staatsregierung darauf verständigt, den Klimaschutz als Staatsziel in die sächsische Verfassung aufzunehmen.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen.

Fragen:

  1. Sieht die Stadtverwaltung rechtliche Möglichkeiten, durch den Beschluss einer kommunalen Klimaschutzsatzung beim Neubau von Wohnungs- und Gewerbebauten im Dresdner Stadtgebiet die Nutzung von nachhaltiger Strom- oder Wärmeerzeugung oder den verpflichtenden Anschluss an die Fernwärmeversorgung verbindlich zu regeln?
  2. Würde die Aufnahme des Klimaschutzes als Staatsziel in die sächsische Verfassung etwas an den Handlungsmöglichkeiten der Landeshauptstadt Dresden ändern?
  3. Inwieweit lässt sich die verpflichtende Nutzung von nachhaltiger Strom- oder Wärmeerzeugung oder der verpflichtende Anschluss an die Fernwärmeversorgung im Rahmen von Bebauungsplänen festschreiben?
  4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um Bauherrn verbindlich zur Nutzung nachhaltiger Strom- und Wärmeerzeugung zu verpflichten?

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel

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