Stefan Engel erkundigte sich nach dem Status einiger Grundstücke in der Pirnaischen Vorstadt.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vor einigen Tagen wurde in der Dresdner Medienlandschaft umfassend über Vorschläge zur Wiedererrichtung von Gebäuden auf der Altstädter Seite der Carolabrücke am Terrassenufer berichtet. Um diese Vorschläge zu beurteilen, muss auch das nähere städtebauliche Umfeld betrachtet werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
- Befindet sich das Flurstück 997/11 (Gemarkung Altstadt I) vollständig im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden (LHD)?
- Falls das in 1) genannte Grundstück vollständig der LHD gehört: Wurde eine Eignung des Eckbereichs des Grundstücks (Steinstraße/Terrassenufer) für Wohnungsbau durch die WiD geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen bzw. Hinderungsgründen? Welche weiteren Planungen verfolgt die LHD mit diesem Grundstück?
- Verfolgt die Stadtverwaltung den in der Pirnaischen Vorstadt gültigen Bebauungsplan 085 Dresden-Altstadt I Nr. 11 aus dem Jahr 2006 derzeit weiter und wenn ja, auf welchem Weg?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel