Ein Zebrastreifen auf einer Straße

Für mehr Gleichberechtigung im Straßenverkehr und Sicherheit von Fußgänger*innen: Fehlende Fußgängerampeln an Kreuzungen nachrüsten

ANTRAG
SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. zu prüfen, an welchen vollsignalisierten Straßenkreuzungen mit anliegenden Fußwegen in Dresden Fußgängerinnen und Fußgänger durch fehlende Fußgängerampeln (Fußgängersignalanlagen) zu außergewöhnlichen Umwegen gezwungen sind. Dazu ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften bis zum 30.06.2021 ein Bericht vorzulegen, der eine Auflistung aller Straßenknoten mit fehlenden Fußgängerampeln inklusive folgender Aspekte enthält:

a. Einschätzung zu dadurch entstehenden Umwegen und Verzögerungen für den Fußverkehr,
b. Einschätzung der verkehrlichen Notwendigkeit einer Nachrüstung für den Fußverkehr,
c. grobe Schätzung der durch eine mögliche Nachrüstung entstehenden Kosten,
d. Darstellung der möglichen positiven und negativen Betroffenheiten anderer Verkehrsteilnehmer/innen (ÖPNV, Radverkehr, Autoverkehr),
e. Einschätzung, ob eine Nachrüstung im Zuge anderer Straßenbauarbeiten gegebenenfalls ohnehin geplant ist,
f. Einstufung in verschiedene Prioritätenstufen auf Grundlage der in 1.a. bis 1.e. genannten Aspekte.

2. beim zukünftigen Neubau und der zukünftigen Sanierung von vollsignalisierten Straßenkreuzungen mit anliegenden Fußwegen eine durchgängige Ausstattung mit Fußgängerampeln in allen (im Regelfall drei oder vier) Querungsstellen einzuplanen,

3. zu prüfen, ob es in Dresden bei durch den Fußverkehr besonders stark frequentierten Kreuzungen mit vier abgehenden Straßen Anwendungsmöglichkeiten für das sogenannte Diagonalqueren („Alle-gehen-Kreuzung“) gibt, bei denen der Fußverkehr in allen Richtungen gleichzeitig Grün erhält und somit sogar sechs direkte Querungsrelationen möglich sind.

Beratungsfolge:

Ältestenrat
nicht öffentlich
beratend

Dienstberatung des Oberbürgermeisters
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
nicht öffentlich
1. Lesung (federführend)

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
nicht öffentlich
beratend (federführend)

Stadtrat
öffentlich
beschließend

Begründung:

zu 1) und 2):

Im Regelfall kann der Fußverkehr in Dresden Straßenkreuzungen mit drei abgehenden Straßen mit einer Ampelquerung und Kreuzungen mit vier abgehenden Straßen mit maximal zwei Ampelquerungen überqueren. Doch auch in der Landeshauptstadt gibt es einige Kreuzungen, bei denen offensichtlich Fußgängerampeln fehlen und der Fußverkehr zu außergewöhnlichen Umwegen gezwungen ist. Dies betrifft zum Beispiel die Knoten Körnerplatz, Hansastr./Maxim-Gorki-Str./Hechtstr., Teplitzer Str./Wilhelm-Franke-Str./Dohnaer Str., Güntzstraße/Gerokstraße oder Radeburger Str./Hellerstraße. Da aufgrund des Umfangs des Dresdner Straßennetzes seitens des Stadtrats ein vollständiger Überblick kaum möglich ist, soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, diese Problemlage samt möglicher Folgewirkungen und Kosten intensiver zu betrachten.

Stärker als alle anderen Verkehrsteilnehmer/innen sind Fußgängerinnen und Fußgänger empfindlich gegenüber Umwegen und langen Verzögerungen an Ampelanlagen. Besonders gravierend tritt dies an vollsignalisierten Kreuzungen mit fehlenden Fußgängerampeln zutage. Bei Kreuzungen mit vier abgehenden Straßen müssen so z.B. teilweise drei Ampeln überquert werden, um in die gewünschte Richtung zu gelangen. Bei entsprechender Nachrüstung einer Fußgängerampel wäre es hingegen nur eine einzige Überquerung. Durch solche Verbesserungen wird nicht nur das zu Fuß gehen attraktiver, sondern es können auch Gefahren durch Querungsversuche an dafür nicht ausgestatteten Stellen vermieden werden.

Auch wenn die aktuelle Finanzsituation der Stadt eine direkte Beseitigung aller Problemstellen nur schwer zulassen wird, hätten Stadtrat und Stadtverwaltung mit dem Bericht eine Handlungsgrundlage, um in den nächsten Jahren bei entsprechender Prioritätensetzung schrittweise Verbesserungen für den Fußverkehr vornehmen zu können.

zu 3):

Eine weitere denkbare Verbesserung für den Fußverkehr stellt das sogenannte Diagnonalqueren dar, bei dem Fußgängerinnen und Fußgänger in allen Richtungen gleichzeitig Grün erhalten. Kreuzungen mit vier abgehenden Straßen können so auch vom Fußverkehr in allen (dann sechs) Richtungen in einer Ampelphase überquert werden. Bekannt ist diese Verkehrsorganisation vor allem aus dem japanischen oder US-amerikanischen Raum. Aber auch deutsche Städte wie Köln oder Wuppertal verfügen über solche äußerst fußverkehrsfreundlichen Kreuzungsgestaltungen. Da eine solche Verkehrsorganisation räumlich und hinsichtlich des Verkehrsflusses besonders voraussetzungsreich ist, sollte diese Möglichkeit von der Stadtverwaltung separat intensiver untersucht werden.

Dana Frohwieser
SPD-Fraktion

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