Kristin Sturm erkundigte sich nach dem Sachstand zur Erstellung eines Fachgutachtens zum Kiessee Leuben.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit der ersten Beschlusskontrolle zu dem aktuellen Umsetzungsstand des Antrages „Kiessee Leuben als sichere Badestelle entwickeln“ (A0588/19) informierten Sie, dass sich die Erarbeitung einer gutachterlichen Stellungnahme – hinsichtlich einer wasserrechtlichen Allgemeinverfügung zum Gemeingebrauch für Badestellen am Kiessee Leuben-Süd – zeitlich verzögert.
In einer anschließenden Anfrage AF0701/20 wurde erklärt, dass der überarbeitete Entwurf des Fachgutachtens von der con.pro GmbH Ende Juli 2020 dem Umweltamt vorgelegt wurde.
Hierzu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
1. Im Rahmen der ersten Beschlusskontrolle zu dem o.g. Antrag wurde erklärt, dass der Gutachter dem Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft vorläufig empfiehlt, „an dem aktuellen Status quo (Badeverbot)“ festzuhalten. Wie ist hierzu der aktuelle Sachstand?
2. Welches Ergebnis geht aus dem in der Anfrage AF0701/20 angekündigten verwaltungsinternen Gespräch zu dem überarbeiteten Entwurf des Fachgutachtens hervor? Bedarf es von Seiten des Umweltamtes einer weiteren Überarbeitung?
3. Wie gestaltet sich weitere Terminierung nach Fertigstellung des Entwurfs?
4. In welcher Art und Weise soll die gutachterliche Stellungnahme den Gremien vorgelegt werden?
Vielen Dank.
Kristin Sturm