Porträt Stefan Engel

Kriterien für Fußgängerüberwege

Stefan Engel erkundigte sich nach den grundsätzlichen Kriterien für Fußgängerüberwege.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

spätestens seit dem Stadtratsbeschluss A0404/18 (Einrichtung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) im Stadtgebiet von Dresden) ist die zusätzliche Schaffung von Fußgängerüberwegen auch für die Dresdner Stadtverwaltung ein wichtiges Anliegen. Die Prüfergebnisse zum genannten Antrag zeigen aber auch, dass eine Vielzahl an wünschenswerten Standorten aufgrund der im Freistaat Sachsen starren Regelungen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Andere Bundesländer wie z.B. insbesondere Baden-Württemberg haben in näherer Vergangenheit umfangreiche Regelungen erlassen (z.B. „Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen in Baden-Württemberg“), die den kommunalen Handlungsspielraum bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen deutlich erweitern. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

1) Wie schätzt die Stadtverwaltung den kommunalen Handlungsspielraum und die Schwierigkeiten bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen ein?
2) Hat die Dresdner Stadtverwaltung ihre Haltung z.B. hinsichtlich der wünschenswerten flexibleren Regelungen zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen (siehe Frage 1) dem zuständigen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mitgeteilt?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel

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