Stefan Engel erkundigte sich nach dem Denkmalschutzstatus zweier Häuser.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Denkmalschutzauflagen bedeuten für Häuser oftmals, dass bestimmte Renovierungsmaßnah-men, die zum Beispiel dem Lärmschutz dienen würden, nicht durchgeführt werden dürfen. Für einige Mieter*innen führen diese Begrenzungen zu einem großen Ärgernis, da Modernisierungsarbeiten – nach Aussage der Vermieter – nicht sinnvoll erfolgen können. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage.
Fragen:
1. Inwiefern, bzw. mit welcher Begründung erfüllen die Gebäude in der Rosenthaler Straße 12 und 14 den Denkmalschutz-Zustand?
Stefan Engel