Porträt Kristin Sturm

Mittelbereitstellung für Mehraufwendungen zur Durchführung des Dresdner Striezelmarktes

Kristin Sturm erkundigte sich nach der Mittelbereitstellung für Mehraufwendungen zur Durchführung des Dresdner Striezelmarktes.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Weihnachtszeit ist für die Sächsische Landeshauptstadt von besonderer Bedeutung. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie steht der älteste deutsche Weihnachtsmarkt jedoch besonders im Fokus. In diesem Jahr soll sich der Striezelmarkt bis an die Elbe erstrecken, um die Besucherströme besser zu lenken. Aktuell arbeitet die Stadtverwaltung intensiv an Konzepten, die eine Durchführung unter Corona-Bedingungen ermöglichen. Zudem wurde im Ältestenrat am Montag, den 12. Oktober 2020, eine Vorlage angekündigt, die die nötigen Mittel für Mehraufwendungen zur Durchführung des Dresdner Striezelmarktes thematisiert. Ein Beschluss soll bereits in der Sondersitzung des Finanzausschusses am 21. Oktober 2020 erfolgen. Hinsichtlich bezüglicher Entschädigungs-und Haftungsrisiken für den Fall, dass der Striezelmarkt infolge eines steigenden Infektionsgeschehens doch nicht stattfinden kann, bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen vor der Gremienberatung am 21. Oktober 2020.

Fragen:

  1. Die anstehende Adventszeit ist für die Planer des Striezelmarktes während der anhaltenden Corona-Pandemie eine große Herausforderung. Welchen personellen und finanziellen Aufwand hat die Stadt Dresden bisher in Organisation des diesjährigen Striezelmarktes –vergleichend zu den vorherigen Jahren –gesteckt.
  2. Die aktuelle Schutzverordnung gilt bis zum 2. November. In der Stadtratssitzung im September erklärten Sie, dass die Stadtverwaltung daher noch kein rechtssicheres Hygienekonzept für die Weihnachtsmärkte erstellen kann.
    a. Inwieweit wurde das Gesundheitsamt in die aktuellen Planungen des Striezel-marktes bisher eingebunden?
    b. Wie soll sichergestellt werden, dass eine massenhafte Ansteckung mit dem Corona-Virus reduziert wird, wenn bspw. auf eine gezielte Kontaktverfolgung verzichtet werden soll?
  3. Der Striezelmarkt hat eine große wirtschaftliche Bedeutung. Aufgrund der fehlenden Rechtsverordnung, die erst ab dem 3. November gelten soll, gibt es aktuell keine Sicherheit für die Händlerinnen und Händler –auch unter Berücksichtigung des Pandemie-Geschehens, ob der Markt tatsächlich stattfindet.
    a. Inwieweit ist die Stadt Dresden bereits heute darauf vorbereitet, dass infolge eines Anstieges des Infektionsgeschehens kein Striezelmarkt dieses Jahr stattfinden kann?
    b. Ist geplant, den Händlern für diesen Fall die Standgebühren in voller Höhe zu erlassen? Mit welchen fehlenden Einnahmen beziehungsweise zusätzlichen Mehrkosten müsste die Stadt Dresden in Folge rechnen?
    c. Besteht zudem für die Sächsische Landeshauptstadt als Veranstalterin des Striezelmarktes für den Fall eines Nichtstattfindens die Gefahr auf Haftungs-bzw. Entschädigungsansprüchen? Wenn ja, wie hoch würden diese in etwa ausfallen?

Vielen Dank.

Kristin Sturm

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