Porträt Richard Kaniewski

Aussetzung der Sondernutzungsgebühren

Richard Kaniewski erkundigte sich nach der Aussetzung der Sondernutzungsgebühren.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf seiner Sitzung am 16.07.2020 hat der Stadtrat den Antrag A0104/20 beschlossen, in dem die Aussetzung von Sondernutzungsgebühren für die durch den Corona-Lockdown in Mitleidenschaft gezogene Veranstalterszene der Kultur-, Tourismus- und Freizeitwirtschaft enthalten ist. Unabhängig von diesem Beschluss besteht jedoch auch durch die reguläre Sondernutzungssat-zung gewisse Billigkeitsmaßnahmen, auf Basis welcher die Antragsstellenden eine Stundung der Sondernutzungsgebühren beantragen können §17 der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden). In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen.

Fragen:

  1. Wie viele Gebührenbefreiungen von der Sondernutzungsgebühr sind auf Basis des Antrages A0104/20 vom 16.07.2020 erteilt und genehmigt worden und wie viele Anträge auf Stundung wurden nach §17 der Sondernutzungsordnung beantragt und genehmigt? (Bitte beide Sachverhalte getrennt aufführen und innerhalb der Darstellungen separat aufschlüsseln nach Unternehmen, Zeitraum und Höhe der Gebührenaussetzung bzw. Gebührenstundung)
  2. Welche konkreten Voraussetzungen müssen bestehen, um die nach Beschluss A0104/20 gefasste Befreiung von der Sondernutzungsgebühr zu erhalten?
  3. Was sind im konkreten Fall ggf. Gründe gewesen, die gegen eine Genehmigung eines beantragten Erlasses bzw. die Stundung von Sondernutzungsgebühren gesprochen haben?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Richard Kaniewski

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