Porträt Vincent Drews

Einfache und leichte Sprache in der Landeshauptstadt Dresden

Vincent Drews erkundigte sich nach der Nutzung einfacher und leichter Sprache in der Landeshauptstadt Dresden.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Antrag A04929/18 „Einfache und leichte Sprache in der Landeshauptstadt Dresden“ hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, ab 2019 Publikationen, Amtsbriefe, etc. in zugänglicheren Form zur Verfügung zu stellen. Bislang ist davon, wie auch von weiteren Punkten des besagten Antrages nicht viel umgesetzt – in einer früheren Beschlusskontrolle hatte die Verwaltung angegeben, dass die Umsetzung ab 2020/2021 erfolgen soll. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

  1. Wann ist mit der Vorlage eines Konzeptes sowie den nötigen Kostendeckungsvorschlägen zu rechnen?
  2. In der Beschlusskontrolle vom 1.10.2020 heißt es: „Bezüglich der amtlichen Schreiben erfolge eine Information das Haupt- und Personalamtes. Dieses verweist bezüglich der einfachen Sprache auf die gesamtstädtischen Regelungen in der Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) und bezüglich der leichten Sprache auf die Angebote im Fortbildungsprogramm.“ Inwiefern sind die Beschlüsse des Antrages durch die angesprochene Allgemeine Dienstanweisung abgedeckt und auf welche Anweisungen wird hier konkret Bezug genommen?
  3. Gibt es bereits Beispiele, in denen nach dem Beschluss neue Veröffentlichungen der Landeshauptstadt Dresden in einfacher bzw. leichter Sprache veröffentlicht wurden? Wenn ja, welche?
  4. Wie gestaltet sich der Prozess Antragsformulare bzw. Hinweisblätter zu Anträgen (Bspw. Antrag auf Wohngeld) in einfacher bzw. leichter Sprache zur Verfügung zu stellen? Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Vincent Drews

Skip to content