Mehrere Covid-19 Viren nebeneinander

Einrichtung eines zeitweiligen Corona-Ausschuss

ANTRAG – einer Gruppe von Stadträten:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

In die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden wird folgender § 21a eingefügt:

㤠21a Zeitweiliger Corona-Ausschuss

bis zum 31.10.2021 wird zu allen Fragen der Folgen und der Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie ein zeitweiliger Ausschuss mit folgenden Aufgaben gebildet:

  1. Beratung des Oberbürgermeisters in allen Angelegenheiten der Corona-Schutzmaßnahmen und ihrer Folgen für Grundrechte, Bildung, soziale Sicherheit und Kultur,
  2. Entgegennahme und Bearbeitung von Petitionen und Bürgeranliegen sowie sich daraus ergebende Empfehlungen an den Oberbürgermeister und den Stadtrat,
  3. Durchführung öffentlicher Anhörungen.“

Beratungsfolge:

Ältestenrat
nicht öffentlich
beratend

Dienstberatung des Oberbürgermeisters
nicht öffentlich
beratend

Stadtrat
öffentlich
beschließend

Begründung:

Dresden steckt nach der Schließung zahlreicher Einrichtungen und einschneidender Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr mitten in der zweiten Welle der Pandemie. Die Todeszahlen steigen auch in Dresden, die Inzidenz ist weiterhin sehr hoch. Leider erscheint frühestens im Frühsommer 2021 eine Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens erreichbar. Die Verunsicherung und Kritik in der Öffentlichkeit steigen.
Die Arbeit der Stadtspitze erscheint für die Öffentlichkeit nicht transparent. Das Gesundheitsamt ist – verständlicherweise – an den Grenzen seiner Kapazität gelangt.

Bisher sind Corona-Schutzmaßnahmen allein vom Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als untere Infektionsschutzbehörde per Allgemeinverfügung erlassen worden – jeweils ohne vorherige Beratung oder ausreichend Informationen gegenüber den Gremien des Stadtrates. Trotz dringender Bitten aus der Mitte des Stadtrates seit Beginn der Pandemie hat sich der Oberbürgermeister allen Bemühungen von Teilen des Ältestenrates verschlossen, einvernehmlich eine verbindliche Beteiligung des Stadtrates zu vereinbaren.

In dieser angespannten Lage des Gemeinwesens müssen alle Möglichkeiten der Gemeindeordnung für eine gute Bewältigung der Pandemie mobilisiert werden. Der Stadtrat muss sich als Hauptorgan der Gemeinde durch Einführung eines zeitweiligen Ausschusses Corona die Möglichkeiten schaffen, konzentriert und frühzeitig alle Folgen und Maßnahmen in der Pandemie transparent für die Öffentlichkeit aus verschiedenen fachlichen Perspektiven zu erörtern und Empfehlungen an den Oberbürgermeister oder die Gremien des Stadtrates abzugeben.

Der Stadtrat hat zwar Ausschüsse für Petitionen, Gesundheit, Bildung, Kultur, Wirtschaftsförderung oder Allgemeine Verwaltung gebildet, in diesen können aber jeweils nur Teilausschnitte der Corona-Pandemie behandelt werden. Der zeitweilige Corona-Ausschuss könnte zudem öffentliche Anhörungen zu wichtigen Fragen durchführen, die die Öffentlichkeit umtreiben, und so einen Beitrag zur Information der interessierten Bevölkerung und Erklärung der getroffenen Maßnahmen leisten.

Die Antragsteller verkennen nicht, dass der Oberbürgermeister als untere Verwaltungsbehörde in bestimmten Fragen berechtigt ist, in der Corona-Pandemie alleine ohne den Stadtrat zu handeln. Allerdings vergibt sich der Oberbürgermeister so die Chance, die zu treffenden Maßnahmen zu erörtern und auf eine breitere Zustimmung zu stellen. Angesichts der gesellschaftlichen Krise setzen die Antragsteller auf die Einsicht des Oberbürgermeisters, dass die Pandemie besser bewältigt werden kann, wenn alle ihre Kräfte gemeinsam mobilisieren. In rechtlicher Hinsicht ist es dem Oberbürgermeister unbenommen, sich von einem Corona-Ausschuss des Stadtrates beraten zu lassen.

Dr. Wolfgang Deppe
Stadtrat

Richard Kaniewski
Stadtrat

Johannes Lichdi
Stadtrat

Mario Schmidt
Stadtrat

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