Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, seit mittlerweile drei Jahrzehnten wird über die Sanierung des Ullersdorfer Platzes diskutiert. Am Zustand selbst hat sich bisher jedoch kaum etwas verändert – im Gegenteil. Eine grundhafte Sanierung ist immer noch nicht abzusehen, da keine beschlossene Planung existiert und die Finanzierung fraglich ist. Stattdessen ist der Zustand des Ullersdorfer Platzes weiterhin ein Ärgernis für viele DVB-Fahrgäste sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Um den aktuellen Stand hinsichtlich der Vorplanung für die Verkehrs- und Freiraumplanung einschließlich der städtebaulichen Begleitplanung in Erfahrung zu bringen, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen.Fragen:
- In einer der vorangegangenen Anfragen zum Ullersdorfer Platz (AF3137/19) haben Sie erklärt, dass „die Ergebnisse der hochbaulichen Studie […] im Rahmen einer Freiraumplanung konkretisiert“ werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Verkehrsplanung angepasst werden. a. In wie weit konnten die aus einer hochbaulichen Nutzung resultierenden Anforderungen (z.B. Erschließung, Ver- und Entsorgung) sowie eine Verbesserung der Radverkehrsführung in der Zwischenzeit in der Verkehrsplanung angepasst werden? b. Wann ist mit dem Abschluss der Freiraumplanung zu rechnen?
- Zudem erklärten Sie in der – unter Punkt 1 genannten – Anfrage, dass eine „integrierte Beschlussvorlage der verkehrlichen, städtebaulichen und freiraumplanerischen Planungen für die Bautzner Landstraße zwischen Am Bauernbusch und Rossendorfer Straße […] erst nach Abschluss aller dafür erforderlichen Planungsbestandteile möglich“ ist. a. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der einzelnen Planungsbestandteile? b. Wann ist mit der angekündigten Beschlussvorlage in den Gremien des Stadtrates zu rechnen?
- Am 22. Mai 2019 wurde die Variantenuntersuchung zum Ausbau des Ullersdorfer Platzes im Rahmen eines Bürgerdialogs im Gymnasium Bühlau vorgestellt. Die Anregungen aus der Diskussion sollten im Anschluss hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in das weitere Planungsverfahren geprüft werden. a. In wie weit wurden die in der Veranstaltung gesammelten Anregungen in der Zwischenzeit in die weiteren Planungen integriert? b. Wie soll der weitere Bürgerbeteiligungsprozess gestaltet sein? Wann ist mit einer Folgeveranstaltung zu rechnen?