Porträt Stefan Engel

Nachfrage zur Beschlusskontrolle A0077/20 vom 8. Januar

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der Beschlusskontrolle zum Antrag A0077/20 (Erhalt des August Theaters in Pieschen) vom 8. Januar 2021 führt die Stadtverwaltung zum Beschlusspunkt 1 folgendes aus: „Die Herrichtung einer dauerhaften Theaterspielstätte im Rathaus Pieschen (RH) steht im Widerspruch zum Baubeschluss V2471/18 vom 29. April 2019. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Ausschuss für Finanzen der abgeschlossenen Entwurfsplanung für das Rathaus als Verwaltungsstandort Inklusive der Räume für einen modernen Bürgerservice ohne Theaterspielstätte zugestimmt.“ Da die entsprechende Vorlage damals auch im Stadtbezirksbeirat Pieschen beraten wurde (dem ich damals angehörte), ergibt sich aus meiner Sicht ein deutlicher Widerspruch zu den in der Sitzung am 2. April 2019 von der Stadtverwaltung formulierten Aussagen (Protokoll Seite 29): „Herr Wintrich erklärt, dass das Theater überplant worden sei, d. h. nach dessen Auszug eine Verwaltungsnutzung ermöglicht werden könnte. Dem Betreiber des Theaters kündige man nicht und man habe ihn über die Planungen entsprechend informiert. Herr Sieß ergänzt, dass die Planung für das gesamte Gebäude erfolgt sei und der Bereich des Theaters für eine spätere Nutzung des Bürgerbüros in Frage käme. Dies würde in den Plänen so dargestellt, aber zunächst nicht umgesetzt werden. Im Falle einer Kündigung durch den Betreiber des Theaters, bringe man diesen Vorschlag zur Umsetzung.“ In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

1) Inwieweit decken sich die in öffentlicher Sitzung im Stadtbezirksbeirat formulierten Aussagen zur gesicherten Zukunft der Theaterspielstätte mit den in der Beschlusskontrolle dargestellten Historie einer vom Finanzausschuss bestätigten „abgeschlossenen Entwurfsplanung […] ohne Theaterspielstätte“? 2) Beabsichtigt die Stadtverwaltung eine Korrektur oder Vervollständigung der entsprechenden Beschlusskontrolle? 3) Wie möchte die Stadtverwaltung zukünftig sicherstellen, dass gegenüber der Öffentlichkeit auf Nachfrage kommunizierte Verfahrensabläufe (z.B. zur Zukunft von Mietverhältnissen, Bauabläufen etc.) auch Niederschlag im weiteren Verwaltungshandeln finden? Mit freundlichen Grüßen Stefan Engel]]>

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