Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in Folge der politischen und wirtschaftlichen Wende in den Jahren 1989 und 1990 wurde auch in Dresden vielfach ehemals volkseigener Grund und Boden privatisiert und dadurch den bisherigen Nutzerinnen und Nutzer dauerhaft zugänglich gemacht. Ein besonderer Fall stellt in diesem Zusammenhang die Veräußerung von volkseigenen Grundstücken dar, auf denen zu DDR-Zeiten Einfamilienhäuser errichtet worden sind. In Erfüllung des Modrow-Gesetzes hatte auch die die damalige Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 1990 einen entsprechenden Beschluss gefällt. Zur Unterbindung von Bodenspekulation wurde beim Verkauf dieser Grundstücke – wie in vielen anderen Kommunen auch – Vorkaufsrechte zugunsten der Stadt Dresden im Grundbuch eingetragen. Betroffene berichten, dass diese Vorkaufsrechte entweder von vorneherein befristet waren oder zumindest mündliche Zusagen existierten, diese nach 20 Jahren zu löschen. Mit Blick auf den eigentlichen Zweck dieser Regelung und die in den meisten Fällen fehlende kommunale Nutzungsperspektive für Eigenheimgrundstücke erscheint diese Vorgehensweise auch zweckmäßig. Ein solcher Grundbucheintrag ist schließlich mit offensichtlichen finanziellen Nachteilen und rechtlichen Risiken bei der Veräußerung entsprechender Grundstücke verbunden. Leider wurde mir als Stadtrat zugetragen, dass die Dresdner Stadtverwaltung seit kurzer Zeit offenbar einen anderen Umgang mit dieser Frage pflegt. Der Löschung entsprechender Vorkaufsrechte werde mittlerweile nicht mehr zugestimmt. Gerade für die oftmals älteren Eigentümerinnen und Eigentümer solcher Grundstücke stellt dies eine erhebliche Belastung dar. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:Fragen:
- Ist es zutreffend, dass die Dresdner Stadtverwaltung der Löschung entsprechender Vorkaufsrechte für ehemals volkseigene Grundstücke mit Eigenheimen nicht mehr zustimmt?
- Nach welchen Kriterien prüft die Stadtverwaltung, ob ein Vorkaufsrecht für ein solches Grundstück aufrechterhalten oder gelöscht wird?
- Welche konkreten Nutzungsperspektiven hat die Stadt Dresden für entsprechende Eigenheimgrundstücke? Ist in dieser Frage eine Beteiligung der Gremien des Stadtrats vorgesehen?
- Entstehen der Stadt Dresden durch die Löschung entsprechender Vorkaufsrechte Kosten oder könnten diese auch auf die profitierenden Grundstückseigentümerinnen und – eigentümer umgelegt werden?
- Bei wie vielen ehemals volkseigenen Grundstücken mit Eigenheim besitzt die Landeshauptstadt Dresden noch ein entsprechendes Vorkaufsrecht?) Wie oft wurde ein entsprechendes Vorkaufsrecht in der Vergangenheit bereits tatsächlich genutzt?