Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in meiner letzten Anfrage bzgl. der Flurstücke Kaditz habe ich mich nach der zukünftigen Nutzung des Flurstücks 637/2 in der Gemarkung Kaditz erkundigt. In der Antwort der Anfrage wurde mir jedoch Auskunft zum Flurstück 367/2 gegeben, das es laut Themenstadtplan in Kaditz nicht gibt. Daher bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Nachfrage:
Fragen:
1. Beziehen sich die Antworten auf Frage 1 und 2 auf das Flurstück 637/2 (amtliche Fläche 5759 m²)?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel]]>