Porträt Vincent Drews

Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das Wohngebäude auf der Tannenstraße 5, 01097 Dresden, wird ausschließlich für Ferienwohnungen des Anbieters Limehome genutzt. Beim erst kürzlich fertiggestellten Wohngebäude auf der Görlitzer Straße 16, 01099 Dresden, wurden einzelne Wohneinheiten direkt nach Inbetriebnahme des Hauses als Ferienwohnungen angeboten. Dazu bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen.

Fragen:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass die genannten Wohneinheiten ausschließlich für Ferienwohnungen durch einen gewerblichen Anbieter genutzt werden?
  2. Ist eine solche Nutzung von Wohnraum genehmigungspflichtig? Wenn ja, wurde eine Genehmigung beantragt und gewährt?
  3. Welche Möglichkeiten hat die Landeshauptstadt Dresden, um die Nutzung ganzer Wohnhäuser (wie im Fall der Tannenstraße) für Ferienwohnungen zu reglementieren/zu verhindern?
  4. Wird die Landeshauptstadt Dresden in den genannten Fällen aktiv oder wurde es bereits?
  5. Bezugnehmend auf die Antwort zur Anfrage AF0518/20 und den Ferienwohnungen in der Hoyerswerdaer Straße 26, 01099 Dresden: Hat es inzwischen einen bauplanungsrechtlichen bzw. sanierungsrechtlichen Antrag auf Umnutzung der Wohnungen als Ferienwohnungen durch den Eigentümer gegeben? a. Falls ja, wie wurde dieser beschieden? b. Falls nein, welche Konsequenzen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um den unrechtmäßigen Zustand zu beenden?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen Vincent Drews]]>

Skip to content