Ein Bachlauf durch einen Wald im Herbst

Biologische Vielfalt und ökologische Qualität der Dresdner Teiche und Fließgewässer sichern und verbessern

ANTRAG – Interfraktionell: Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

1) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Einbeziehung der anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände in einem stufenweisen Prozess bis Mitte 2022 eine ökosystematisch orientierte Übersicht über alle kommunalen Teiche und Fließgewässer 2. Ordnung, einschließlich Feuerlöschteiche und darüber hinaus über alle Teiche, die im Biotopverzeichnis der Stadt als gesetzlich geschützte Biotope aufgeführt oder als Flächennaturdenkmal ausgewiesen sind, zu erstellen und dem Stadtrat vorzulegen. Dabei sind die im Umweltbericht der Landeshauptstadt Dresden bereits teilweise gesammelten Erkenntnisse zum Zustand fließender Gewässer nach EGWasserrahmenrichtlinie (Zustandsklassen Makrozoobenthos und Diatomeen) und zur Gewässerstrukturgüte (nach Methode Landesarbeitsgemeinschaft Wasser, LAWA 2000) einzubeziehen. Die Übersicht soll folgende Informationen enthalten: a) Standort und Verortung innerhalb eines Naturschutzgebiets oder NATURA 2000-Gebiets mit Bezug zum Stadtteil, b) Ökologischer Zustand inklusive Betrachtung der Biodiversität der Gewässer und Gewässerrandbereiche und etwa vorhandener Nutzungsinteressen, c) Notwendige Renaturierungs-, Pflege- und Sicherungsarbeiten oder Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, um die Ökosystemleistungen zu gewährleisten oder wiederherzustellen bzw. den Eintrag von Schwebstoffen und Pflanzennährstoffen zu mindern. 2) Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, eine Planung der notwendigen Maßnahmen nach 1) c) zu entwickeln, die eine Umsetzung in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit, orientiert an den Zielen und Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) bis spätestens zum 01.01.2027 sicherstellt und den dafür erforderlichen Finanzbedarf (auch z.B. für Grunderwerb) in der Haushaltsplanung untersetzt. Diese ist dem Stadtrat bis zum 31.10.2022 vorzulegen. 3) Ferner wird der Oberbürgermeister gebeten, auf private Eigentümer*innen und Anlieger*innen von Teichen zuzugehen, um sie zur Mitwirkung zu bewegen und sie frühzeitig in die Prozesse einzubeziehen.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich zur Information Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung) nicht öffentlich 1. Lesung federführend Ortschaftsrat Cossebaude öffentlich beratend Ortschaftsrat Gompitz öffentlich beratend Ortschaftsrat Weixdorf öffentlich beratend Ortschaftsrat Langebrück öffentlich beratend Ortschaftsrat Schönfled-Weißig öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Neustadt öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Loschwitz öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Blasewitz öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Leuben öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Prohlis öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Cotta öffentlich beratend Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung) öffentlich beratend (federführend) Stadtrat öffentlich beschließend  

Begründung:

In der Dresdner Gewässerkarte ist eine Vielzahl von Teichen ausgewiesen, von denen einige in den zurückliegenden Jahren stark bzw. sehr stark zugewachsen (Schilf, Gehölze) bzw. seit längerer Zeit vollständig verlandet sind. Die Aufgabe der traditionellen Teichnutzung oder anthropogene Einflüsse, wie Gewässerverschmutzung sind allgemein bekannte Gefährdungsquellen besonders geschützter Landschaftsbestandteile und Biotope. Auch zahlreiche Fließgewässer, für die die Kommune verantwortlich ist (Gewässer 2. Ordnung) befinden sich nach der Erhebung im Umweltbericht 2017/2018 der LHD gemäß der Klassifikation der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in keinem guten biologischen Zustand. Der Umweltbericht beschreibt die biologische Klassifizierung nach Wasserrahmenrichtlinie (und den damit gebotenen Handlungsbedarf) bisher allerdings nur in einigen Abschnitten und keineswegs flächendeckend. Explizite Aussagen zum Zustand von Teichen fehlen weitgehend. Der Klimawandel entfaltet weitere Gefährdungspotenziale, indem Natur und Landschaft durch extreme Trockenheit und Hitze einerseits und unwetterartige Hochwässer andererseits zunehmend in Mitleidenschaft gezogen werden. Dies trifft vor allem wildlebende Arten, die auf aquatische Lebensräume angewiesen sind. Für diese Arten bedeutet ein ausgetrockneter Bach oder ein trocken gefallener Teich den Verlust ihrer Lebensgrundlage. Bei Verstetigung dieser Entwicklungen sind weitere massive Verluste der biologischen Vielfalt zu erwarten. Ziel dieses Antrages ist es, das Bewusstsein der Menschen für die ökologische Bedeutung der Teiche und kleineren Fließgewässer zu wecken und gleichzeitig die notwendigen Maßnahmen zu deren ökologischer Aufwertung und Sanierung auf den Weg zu bringen. Mit Verabschiedung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 hat sich die Bundesrepublik Deutschland rechtlich bindend verpflichtet, die Gewässer durch entsprechende Maßnahmen in einen ökologisch guten bis sehr guten Zustand zu bringen. Dieses Ziel ist bis spätestens 2027 zu erreichen und für die Gewässer 2. Ordnung Aufgabe der Kommunen. Teiche sind zudem in besonderem Maße geeignet, das Niederschlagswasser-Rückhaltevermögen der Gewässer zu verbessern und unterstützen damit sowohl den Hochwasserschutz als auch den Brandschutz. Die Bereitstellung von genügend Löschwasser durch Löschwasserteiche hat in den Ortschaften eine große Bedeutung. Sofern die Wasserleitungen als Ringleitungen aufgebaut sind, kann bei Löschwasserentnahme an mehreren Stellen gleichzeitig Wassermangel eintreten. Deshalb sind für die Betrachtung der Brandschutzsicherheit der Ortschaften die natürlichen Teiche mit einzubeziehen. Um den notwendigen Handlungsplan zur Pflege und Reaktivierung der Teiche und der Fließgewässer zweiter Ordnung zu entwickeln, muss zunächst der Zustand der Gewässer im Stadtgebiet der Landeshauptstadt ergänzend zu der Erfassung durch die Landesanstalt für Umwelt Sachsen auch bezüglich der Biodiversität und anderer für den Naturschutz relevanter Merkmale ermittelt werden. Dies sollte in einem stufenweisen Prozess unter Beteiligung der Naturschutzbehörden und der anerkannten Naturschutzverbände vorrangig nach Größe der Gewässer und Dringlichkeit von Maßnahmen erfolgen. Danach sind die notwendigen Maßnahmen so zu planen, dass die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wie gefordert bis zum Jahr 2027 erfüllt werden.   Agnes Scharnetzky Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Christiane Filius-Jehne Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN André Schollbach Fraktion DIE LINKE. Dana Frohwieser SPD-Fraktion]]>

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