Ein Kind spielt mit Bauklötzen

Wer Eltern jetzt auf den Klageweg schickt, handelt fahrlässig

SPD-Fraktion reicht Eilantrag zur flexiblen Anpassung von Kita-Betreuungsverträgen ein Am 15. Februar wurde nach langer, coronabedingter Schließung die allgemeine Öffnung von Kitas und Horten in Dresden wieder gestattet. Es gelten jedoch strenge Hygieneauflagen; vor allem, dass feste Bezugsgruppen eingehalten werden. Dieser eingeschränkte Regelbetrieb ist deutlich personalintensiver, so dass viele Einrichtungen aktuell nur ein verkürztes Betreuungsangebot machen können. Dies hat zur Folge, dass Eltern mit Betreuungsverträgen für 9, 10 oder 11 Stunden Beiträge für eine Betreuung entrichten, die gar nicht angeboten wird. Auf Anträge von Eltern, die Betreuungszeiten kurzfristig zu reduzieren, reagiert die Stadtverwaltung derzeit mit der Auskunft, dass dies frühestens ab dem 1. April erfolgen könne. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt während des ersten Lockdowns dagegen eine unbürokratische, kurzfristige und rückwirkende Anpassung möglich gemacht. Per Eilantrag fordert die SPD-Fraktion nun die Stadtverwaltung auf, die Betreuungsverträge zeitnah und rückwirkend zum 15. Februar anzupassen. Dazu erklärt Dana Frohwieser, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion:

Es ist gut und wichtig, dass die Betreuungsangebote für Kinder nun wieder geöffnet haben und familiäre Notstände dadurch ein Ende finden. Während Erwachsene Kontaktreduzierungen verstehen und über eine gewisse Zeit auch aushalten und mittels digitaler Medien Kontaktersatz nutzen können, verlieren insbesondere kleine Kinder wichtige Lebensmonate, in denen sie der Kontakt zu Gleichaltrigen Lebensgrundlagen lehrt und sie prägt. Viele Eltern bringen Verständnis dafür mit, dass die Kitas aktuell nicht ihr vertraglich vereinbartes Betreuungsangebot leisten können. Warum sie aber für Betreuungszeiten zahlen sollen, die gar nicht angeboten werden, verstehen sie nachvollziehbarer Weise nicht.
Ohnehin wertet es die SPD-Fraktion als nicht satzungskonform, zumindest bei den kommunalen Kitas, Elternbeiträge für die Teilschließungen zu erheben. LINKE, GRÜNE und SPD hatten 2017 eine Neuregelung in der Elternbeitragssatzung verankert, nach der im Fall von Schließungen oder Teilschließungen von Einrichtungen des Eigenbetriebs Kita Elternbeiträge automatisch zurückerstattet werden. In der Zwischenzeit sind bereits zahlreiche Anfragen von Eltern zu dieser Thematik bei der SPD-Fraktion eingegangen. Sollte sich eine anderweitige unbürokratische Lösung finden, die das Problem sachgerecht löst, besteht die SPD-Fraktion keinesfalls auf Behandlung des Antrages in der kommenden Stadtratssitzung. Frohwieser fährt fort:
Wir appellieren an den Oberbürgermeister, dafür zu sorgen, dass eine unbürokratische Anpassung durch das Kita-Amt erfolgt. Wenn dies ohne Beteiligung des Stadtrates möglich ist – umso besser! Da Eltern nach meiner Einschätzung ohnehin gute Erfolgsaussichten auf dem Klageweg hätten, die zu viel entrichteten Elternbeiträge zurückerstattet zu bekommen, würde es der Landeshauptstadt doch gut zu Gesicht stehen, diejenigen jetzt unbürokratisch und schnell zu entlasten, die eine Hauptlast in dieser Krise tragen und gleichzeitig die Zukunft unserer Stadt sichern: Kinder und Eltern.
Link zum Download: A0194_21 Kurzfristige Anpassung der Betreuungsverträge bei coronabedingter Reduzierung der Öffnungszeiten von städt. Kitas

Kontakt:

Dana Frohwieser Fraktionsvorsitzende Sprecherin für Bildung dana.frohwieser@spd-fraktion-dresden.de]]>

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