Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Zuge der Haushaltsverhandlungen wurden Ihrerseits sowie durch den Stadtrat Anpassungen in Bezug auf den Haushaltsplan des Heinrich-Schütz-Konservatoriums Dresden vorgenommen. Konkret wurden beispielsweise durch Ihren Änderungsantrag 300.000 EUR pro Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellt. Begründet wurde die gesamte Änderung im Bereich Kultur wie folgt: „Daher sollen für die Dresdner Kultureinrichtungen ebenfalls zusätzliche Mittel eingestellt werden. Hierbei geht es um Zuschüsse zur Sicherung des bestehenden Angebotes, ohne das es zu Reduzierungen von Personal- und Honorarkosten kommt. Das betrifft den Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium, das Societätstheater, die Dresdner Musikfestspiele, das Theater Junge Generation und das Europäische Zentrum der Künste Hellerau sowie die kommunale Kulturförderung.“ Der Stadtrat hat seinerseits mit einem Aufwuchs um weitere 150.000 EUR pro Jahr für das Heinrich-Schütz-Konservatorium diesen Ansatz zudem verstärkt. In der Begründung des Änderungsantrags heißt es: „Für die Erhöhung der Vergütungssätze der Honorarkräfte des Heinrich-Schütz-Konservatoriums Dresden im Zuge der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses V1160/16 werden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 150.000 Euro zusätzlich zum aktuellen Haushaltsentwurf zur Verfügung gestellt.“ Der Beschluss zur Vorlage V1160/16 „Städtische Musikschule – Bildung eines Eigenbetriebes Heinrich-Schütz-Konservatorium Dresden“ vom 29.09.2016 beinhaltet die Maßgabe, dass die Honorare im Jahr 2021 auf durchschnittlich 30 Euro pro Unterrichtseinheit angehoben werden sollen. In den Haushaltsberatungen wurde uns mitgeteilt, dass dies mit dem Aufwuchs um die genannten 150.000 EUR pro Jahr möglich sei. Nun erreichte uns jedoch die Information, dass die Honorarsätze lediglich auf 27,50 EUR angehoben wurden. Vor diesem Hintergrund ergeben sich die folgenden Fragen:Fragen:
- Fand eine Anpassung des Wirtschaftsplans des Heinrich-Schütz-Konservatoriums nach Beschluss des Haushalts im Dezember 2020 statt und in welchen einzelnen Positionen sowie mit welchem Ziel / welchen Maßgaben wurden die insgesamt nun zusätzlichen 450.000 EUR pro Jahr in diesem umgesetzt bzw. eingesetzt?
- Warum wird die vollständige Umsetzung der Anhebung der Honorarsätze analog des Beschlusses V1160/16 im Jahr 2021 abermals nicht vollzogen?
- Sollte die Stadtverwaltung zur Auffassung gelangen, dass eine Anhebung der Honorare auf 30 Euro trotz der neu zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht möglich ist, bitten wir um konkrete Darlegung der Gründe. Zudem bitten wir um Antwort, wie hoch die Honorare mit den nun eingestellten Haushaltsmitteln in den Jahren 2021 und 2022 rechnerisch maximal angesetzt werden könnten.