Porträt Vincent Drews

Stadtweite verkaufsoffene Sonntage

Fragen:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in den vergangenen Jahren hat es in Dresden einen Konsens gegeben, dass es nur einen stadtweiten verkaufsoffenen Sonntag pro Jahr gibt, um den verfassungsrechtlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz nicht überzustrapazieren. Dies hat im Stadtrat stets eine Mehrheit gefunden und wurde auch von Kirchen und Gewerkschaften akzeptiert. Für 2021 wurden zwei stadtweite verkaufsoffene Sonntage beschlossen und damit die bisherige Praxis aufgekündigt. Aktuelle Urteile aus Leipzig, Halle und anderen Stäten zeigen, dass die Adventszeit und Weihnachtsmärkte keine ausreichenden Sachgründe zur Wahrung gleich- oder höherrangiger Rechtsgüter sind. Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Stadtverwaltung insbesondere aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2020?
  2. Wird die Dresdner Verordnung zu den stadtweiten Sonntagsöffnungen im Advent 2021 aktuell beklagt?
Vielen Dank Vincent Drews]]>

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