Porträt Vincent Drews

Westerweiterung des Alaunparks

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, mit dem Beschluss A0160/15 „Vervollständigung der Westerweiterung des Alaunparks“ hat sich der Dresdner Stadtrat im Jahr 2016 zur Erweiterung des Alaunparkes über das Gelände des sogenannten „Russensportplatz“ in westlicher Richtung bekannt (Weiterentwicklung des Bebauungsplans 383). Die Bedeutung der qualitativen und quantitativen Entwicklung der Westseite des Alaunparks wird auch durch die vom Stadtrat zusätzlich eingestellten Haushaltsmittel (2021: 50.000 Euro, 2022: 250.000 Euro) unterstrichen. Im nördlichen Bereich des Bebauungsplans 383 war insbesondere die Gestaltung der Grünverbindung in Richtung Königsbrücker Straße parallel zur Tannenstraße zwischen der Stadt Dresden und dem Freistaat Sachsen als Flächeneigentümer strittig. Gemäß Beschlusskontrolle vom 24.02.2021 soll nun zur Entwicklung des Verwaltungsstandortes und zur Definition der städtebaulichen Figur ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden. Erst nach Vorliegen eines Wettbewerbsergebnisses soll das Bauleitplanverfahren fortgeführt werden. Im mittleren Bereich soll laut der Beschlusskontrolle vom 7. August 2019 die zur Entwicklung des Verwaltungsstandorts notwendige „städtebauliche Neuordnung“ auf dem Flurstück 2865/17 „unter Beachtung der vorhandenen Denkmale“ erfolgen. Aus dem Vorentwurf zum Bebauungsplan 383 geht hervor, dass die erwähnten und derzeit weitestgehend ungenutzten Denkmale (Mannschaftshaus, Kammergebäude und Remise, im SBR Neustadt auch als „Reithallen“ bezeichnet) dann inmitten eines „sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Verwaltung“ liegen würden. Wie eine Verwaltungsnutzung durch Landeseinrichtungen und der Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz vereinbart werden sollen, ist derzeit nicht erkennbar. Der Stadtbezirksbeirat Neustadt hat zudem die Stadtverwaltung in seiner Sitzung am 2.11.2020 im Rahmen seines Vorschlagsrechtes (VorR-Neu00006/20) aufgefordert, die denkmalgeschützte Bausubstanz („Reithallen“) vom Freistaat Sachsen zu kaufen und im Gegensatz zur im Vorentwurf vorgesehenen Verwaltungsnutzung dort ein „nicht-kommerzielles kulturelles Zentrum“ zu entwickeln. Dieser Beschluss ist Ausdruck einer zunehmenden Erkenntnis auf allen Entscheidungsebenen der Neustadt, dass nicht-kommerzielle Orte fehlen, solche Orte in den letzten Jahren verschwunden sind oder solche Orte bei aktuellen Bau-Planungen in der Neustadt oder angrenzenden Stadtteilen nicht mitgedacht werden, so dass nicht verwunderlich ordnungspolitische Probleme wie an der „Schiefen Ecke“ in der Neustadt entstehen. Diese Forderung wird auch durch eine wachsende Zahl von kulturpolitisch aktiven Neustädter*innen gestützt, die einen Mangel an entsprechenden Flächen gerade für die zunehmende Anzahl an Jugendlichen im Stadtviertel und eine Verdrängung im Stadtteil beklagen. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

  1. Welche Maßnahmen sollen aus den zusätzlichen Haushaltsmitteln für die Jahre 2021 und 2022 konkret finanziert werden?
  2. Wann wird das vorgesehene Wettbewerbsverfahren durchgeführt und auf welche Art und Weise werden die Stadt Dresden und der Stadtrat daran beteiligt sein?
  3. Wann ist dem Abschluss des Wettbewerbsverfahrens und der Fortführung des Bauleitplanverfahrens zu rechnen?
  4. Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse darüber vor, wann der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement tatsächlich eine Vervollständigung des Verwaltungsstandorts plant?
  5. Wie soll der Denkmalschutzstatus der erwähnten Gebäude mit der gemäß Vorentwurf zum Bebauungsplan zukünftig vorgesehen Verwaltungsnutzung vereinbart werden?
  6. Wie schätzt die Stadtverwaltung die vom Stadtbezirksbeirat Neustadt geforderte Nutzung der denkmalgeschützten Bausubstanz für ein nicht-kommerzielles kulturelles Zentrum ein? Wäre eine Vervollständigung des Verwaltungsstandorts nördlich (entlang des strittigen Grünzugs) und östlich (Fortsetzung der Bebauung Paulstraße 13-17) und eine gleichzeitige Nutzung (eines Teils) der denkmalgeschützten Bausubstanz für kulturelle Zwecke aus Sicht der Stadtverwaltung denkbar (auch in Form eines Lärmschutzes)?
  7. Welche anderen noch unbenutzten Gebäude in der Neustadt oder in der Nähe der Neustadt in angrenzenden Stadtteilen kämen für ein nicht-kommerzielles kulturelles Zentrum in Betracht?
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Vincent Drews]]>

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