Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der vorangegangenen Anfrage zum Ergebnis des Fachgutachtens zum Kiessee Leuben (AF1307/21) erklärten Sie, dass „das Gutachten […] zu der abschließenden Empfehlung [kommt], dass keine Badestelle eingerichtet werden sollte. Als Begründung wird auf den sehr hohen Aufwand zur Einrichtung und die weitere Absicherung der Verkehrssicherungspflicht verwiesen“. Die „vielen verwaltungsinternen Anliegen und Problemstellungen zu diesem Themenkomplex [sollten] beraten und anschließend die weitere gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt“und den betreffenden Gremien zur Kenntnis überreicht werden. Anfang Juni war auf der Internetseite www.tag24.de jedoch in einem Artikel mit der Überschrift „Endlich legal baden in Leuben? Rathaus hat noch nicht mal das Gutachten gelesen!“ zu vernehmen, dass die Stadt mit der internen Nachbereitung des Gutachtens „noch nicht einmal richtig begonnen“hat. Hierzu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:Fragen:
- Wurde das Gutachten bereits in einer der Dienstberatungen des Oberbürgermeisters thematisiert?
- Was beinhalten die verwaltungsinternen Problemstellungen konkret, die im Zuge der Auswertung des Gutachtens beraten werden müssen? Konnte diesbezüglich bereits eine verwaltungsseitige Vorgehensweise abgestimmt werden? Gibt es eventuell schon Lösungsansätze, wenn ja zu welchem speziellen Anliegen des Gutachtens zum Kiessee Leuben betreffend?
- Wann soll der Stadtrat über die Ergebnisse des Fachgutachtens informiert werden?
- Ist verwaltungsseitig geplant, die Ergebnisse des Gutachtens und das weitere Vorge-hen am Kiessee Leuben auch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu thematisieren?