Albrecht Pallas, Vorsitzender der SPD Dresden:
Wir haben lange und hart für die Mietpreisbremse gekämpft. Das ist eine gute Nachricht für alle Mieterinnen und Mieter im angespannten Wohnungsmarkt in Dresden. Ich freue mich, dass wir dem Mietenwachstum nun wirksam etwas entgegensetzen können. Es war längst überfällig, dass die CDU ihren Widerstand aufgegeben hat. Tatsächlich hätten wir die Verordnung auch schon längst haben können. Insbesondere für Familien mit geringem Einkommen hat die Mietbelastung unzumutbare Ausmaße angenommen. Wenn wir nicht handeln, steigen die Mieten in Dresden immer weiter. Sollten die Miet- und Wohnungsmärkte bundesweit und auch in Sachsen weiter anziehen, muss der nächste Bundestag ein zeitlich befristetes Mietenmoratorium einführen – so wie es die SPD in ihrem Zukunftsprogramm bereits verankert hat.Vincent Drews, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Dresden:
Es wird höchste Zeit, dass Dresden eine Mietpreisbremse bekommt. Seit Jahren steigen die Mieten deutlich und die Belastung für die Dresdnerinnen und Dresdner werden immer größer. Inzwischen zahlen sie durchschnittlich 32% ihres Nettomonatslohns für die Miete. Noch prekärer ist es für Menschen mit geringen Einkommen. Bei ihnen liegt die Mietbelastung inzwischen bei 40% des Nettomonatslohns. Empfohlen wird, dass niemand mehr als 30% seines Monatslohns für Miete bezahlen sollte. Wir haben in Dresden also ein Problem, das wir lösen müssen. Dafür ist die Mietpreisbremse nicht das Allheilmittel. Aber sie ist ein wichtiger Baustein neben anderen wohnungspolitischen Maßnahmen, um den Dresdner Wohnungsmarkt wieder ins Lot zu bringen.Hintergrund: Rechtliche Grundlage für die Mietpreisbremse ist § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Regelung beinhaltet, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die einzelnen Bundesländer. Dafür muss eine gesetzliche Grundlage (Rechtsverordnung) durch die Staatsregierung erarbeitet werden, die entsprechende Indikatoren der Wohnungsmärkte bestimmt und rechtssicher begründet. Seit 2020 gilt: Mieter können zu viel gezahlte Miete jetzt auch rückwirkend für die ersten 30 Monate des Mietverhältnisses zurückfordern.