Porträt Kristin Sturm

Hochwasserschutz in Dresden-Laubegast (Maßnahme Z1)

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das Jahrhunderthochwasser 2002 liegt nun beinahe zwei Jahrzehnte zurück. Eine geschlossene Schutzabwehrlinie entlang der elbnahen Stadtteile gibt es jedoch bis heute nicht – allein für den Dresdner Osten fehlt ein wirksames Konzept. Ein Konzept, dass nicht nur die Interessen der Anwohner:innen, Unternehmen und Kleingartenvereine in Flussnähe berücksichtigt, sondern sich auch städtebauverträglich in die Elblandschaft einfügt. Bereits 2009 wurde die Elbstromseite in Laubegast – im Abschnitt zwischen Werft und Berchtesgardener Straße – auf Initiative der Landeshauptstadt Dresden in die Hochwasserschutzkonzeption des Freistaates als „Maßnahme Z1“ aufgenommen und durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als „hochprioritär“ eingestuft. Auf Grundlage der hierzu 2010 getroffenen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung, und die Landeshauptstadt Dresden beschloss der Stadtrat bereits 2012 die Durchführung einer Grundlagenermittlung für den Hochwasserschutz, um infolge konkreter wasserbaulicher Untersuchungen angemessene Lösungen vorschlagen zu können, die auch den verschiedenen städtebaulichen und verkehrlichen Anforderungen entsprechen. Um den aktuellen Stand in Erfahrung zu bringen, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

1. In einer vorangegangenen Anfrage AF0362/20 erklärten Sie, „dass der Hochwasserschutz im Dresdner Osten, insbesondere am Laubegaster Ufer (Maßnahme Z1) bei der von der Landestalsperrenverwaltung des Freistaat Sachsen bis Ende 2021 abzuschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagement-Planes Elbe (HWRM-Plan Elbe) berücksichtigt wird“. Als Trägerin öffentlicher Belange ist an diesem Prozess auch die Landeshauptstadt Dresden beteiligt. a. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Aktualisierung des HWRM-Planes Elbe? b. Kann die zeitlich anvisierte Überarbeitung des Hochwasserrisikomanagement-Planes Elbe bis Ende dieses Jahres eingehalten werden? Wenn nicht, welche Gründe liegen der Landeshauptstadt Dresden für die Verzögerung vor? c. Gibt es aktuell weitere Bearbeitungs- und Verhandlungsebenen seitens der Landeshauptstadt Dresden mit dem Freistaat Sachsen zur Hochwasserschutz-Maßnahme Z1? 2. Mit dem 2019 getroffenen Stadtratsbeschluss zu den Betriebsvereinbarungen (V2883/19) für die mobilen Anlagenteile der bestehenden Hochwasserschutzanlagen in Dresden ist die notwendige – von Seiten des Freistaates Sachsen geforderte – Voraussetzung geschaffen, um mit der Wiederaufnahme des Planungsprozesses für den Hochwasserschutz in Laubegast (Maßnahme Z1) beginnen zu können. a. Wie ist der aktuelle Stand zu der notwendigen erweiterten Grundlagenermittlung beim Hochwasserschutz am Laubegaster Ufer? b. Welcher Zeitraum ist für die Erarbeitung der erweiterten Grundlagenermittlung eingeplant? c. Ist der Landeshauptstadt bereits bekannt, wie sie die im Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen zur Verfügung stehenden Mittel für die Grundlagenermittlung abrufen kann? Vielen Dank. Kristin Sturm]]>

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