Vincent Drews erkundigte sich nach der Höhe der möglichen Grunderwerbsteuer im Zuge der geplanten Fusion von Vonovia und Deutsche Wohnen.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch einen sogenannten Share-Deal wird Vonovia im Zuge der anstehenden Übernahme der Deutsche Wohnen Anteile wohl keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen. Das Share-Prinzip kommt zur Anwendung, weil Vonovia den Großteil der Aktien von Deutsche Wohnen erwirbt. Bei einer Beteiligung von unter 90 Prozent besagt das Grunderwerbssteuergesetz, dass keine Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent in Sachsen) einmalig an das Land gezahlt werden muss. Üblicherweise leitet das Bundesland einen Teil der Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer an die Kommunen weiter. Durch den vermuteten Anteilskauf von unter 90 Prozent entgehen sowohl dem Freistaat Sachsen, als auch der Kommune Dresden damit Einnahmen.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage.
Frage:
1) Auf welche Höhe schätzt die Stadtverwaltung die Einnahmeverluste, die durch das Share-Prinzip bei der Übernahme von Deutsche Wohnen durch Vonovia für die Landeshauptstadt Dresden entstehen würden?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Vincent Drews