Buntes, glitzerndes Party Konfetti

Einrichtung einer „Nachtbürgermeisterin“ bzw. eines „Nachtbürgermeisters“

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE und SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Anhörung zum Thema Nachtbürgermeisterin bzw. Nachtbürgermeister für die Ausschüsse Kultur und Tourismus, Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften und Soziales und Wohnen zu organisieren, um die Konzeptausschreibung „Nachtbürgermeisterin / Nachtbürgermeister“ vorzubereiten und die Erfahrung aus anderen, möglichst vergleichbaren Städten zu erfahren.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die „Nachtbürgermeisterin“ bzw. den „Nachtbürgermeister“ als Konzeptausschreibung und als Pilotprojekt vorzubereiten und dem Stadt-rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Rahmenbedingungen dabei sind die Folgenden: Ab 2022 soll eine VZÄ plus 50.000 Euro Sachmittel zunächst bis 30.09.2023 befristet werden. In angemessener Zeit soll eine Auswertung der Wirksamkeit erfolgen, um über Änderungen und eine Fortführung beraten zu können.
  3. Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, seinerseits eine Ansprechstation für das Aufgabenfeld Nachtökonomie, Clubkultur, Festkultur, Straßenkunst zu definieren und zu besetzen, die beim Dezernat Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften angesiedelt ist, aber gleichzeitig Schnittstelle zur Wirtschaftsförderung, zum Tourismus, zur Kulturverwaltung und zum Stadtmarketing, zum Sozialamt und zu den Stadtbezirksämtern (insbesondere zur „Neustadtkümmerin“) darstellt. Dafür werden zusätzliche 25.000 Euro/Jahr zur Verfügung gestellt.

Beratungsfolge

Ältestenrat
nicht öffentlich
beratend

Dienstberatung des Oberbürgermeisters
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium)
nicht öffentlich
1. Lesung

Ausschuss für Wirtschaftsförderung
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Soziales und Wohnen
nicht öffentlich
beratend

Stadtbezirksbeirat Altstadt
nicht öffentlich
beratend

Stadtbezirksbeirat Neustadt
nicht öffentlich
beratend

Stadtbezirksbeirat Pieschen
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium)
nicht öffentlich
beratend (federführend)

Stadtrat
öffentlich
beschließend

Begründung:

Viele Großstädte haben mittlerweile gute Erfahrungen mit der Institution von „Nachtbürgermeisterinnen“ bzw. „Nachtbürgermeistern“ oder ähnlichem. Von Tokyo bis Heidelberg sind die Konzepte jedoch unterschiedlich. Der Stellenwert der Kultur, die in den späten Abendstunden beginnt, wird immer mehr anerkannt. Der Begriff der „Nachtökonomie“ wurde eingeführt. Er um-schließt Musikclubs, soziokulturelle Angebote, das Nachtleben auf der Straße, an Ecken und auf Freiflächen, Partys jeglicher Couleur vom Ball über die Ü40-Party bis zur Open Air Rave in der freien Natur, Kneipen und Bars mit späten Öffnungszeiten. Die wirtschaftlichen und kulturellen Effekte dieser typisch großstädtischen Angebote erstrecken sich auf Branchen wie Getränkewirtschaft, Werbebranche, Tourismus, Kreativwirtschaft, Verkehrsplanung bis hin zur Entstehung von neuen Stilen und zur Karriere von Künstlerinnen und Künstlern. Dazu kommen Geschäfte und Beschäftigungen, die oft unterhalb des Radars laufen, die aber für die kreative Stadt einen wichtigen Einfluss haben wie Plattenlabels oder Veranstalter beispielsweise.

Das Nachtleben hat allerdings auch ambivalente Aspekte wie Lautstärke, Verschmutzung, Ordnung, Sicherheit bis hin zu illegalem Treiben. Auch hierfür ist es häufig ratsam, dass sich bewusst darum gekümmert wird. Sei es mit Mediationsformaten, Aufklärung, Beschwerdemanagement und anderem. In Dresden ist eine besonders vielfältige Nachtökonomie zu verzeichnen, ohne dass sich bisher konkrete Ansprechpartner dafür finden lassen, die die Sprachen der verschiedenen Beteiligten untereinander übersetzen könnten

Dazu kommt unter dem Eindruck der Pandemie-Situation ein stark gestiegener Beratungsbedarf, was Konzepte bezüglich Hygiene, Gesundheit, Wirtschaftlichkeit angeht. Die Großstädte, die eine solche Institution schon eingerichtet haben, berichten von einer deutlich wahrnehmbaren Verbesserung der Lage für alle Beteiligten. Und davon profitiert die Stadt für ihre Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch in der Ausstrahlung nach außen.

Die Aufgaben dieser „Nachtbürgermeisterin“ bzw. „Nachtbürgermeister“ genannten Institution sollten die nachfolgenden Aufgaben im Konzept beinhalten:

  • Vernetzung und Repräsentation der Dresdner Nachtkultur und Nachtökonomie
  • dazu gehören Kultureinrichtungen mit spätem Programm, Musikclubs, Musikkneipen, Szene-Bars, Nachtleben auf der Straße, Open-Air-Party-Kulturveranstalter, Stadtteilfeste
  • Beratung in Fragen von Hygienekonzepten, Wirtschaftshilfen, Förderprogramme, Gesundheitsprävention (z.B. Drogenprävention), Emissionsproblematik, Nachhaltigkeitsstrategien –
  • Mediation bei Beschwerdelagen, Lautstärke, Menschenansammlungen (Beispiel: Louisenstraße Ecke Görlitzer Straße), Bebauungsvorhaben
  • Schnittstellenarbeit zu Tourismusbranche, Stadtmarketing, kommunaler Kulturverbände, Anwohnerinitiativen, Stadtverwaltung, Sicherheitsbehörden, anverwandte Branchen wie Getränkeindustrie, Werbeindustrie, Verkehrsbetriebe, Verbände und Vereine etc.
  • Ausrichterin bzw. Ausrichter eines jährlichen Club-Awards, um innovative Programmarbeit und nachhaltige Entwicklung auszuzeichnen
  • Repräsentation des Nachtlebens außerhalb als Teil eines Standortmarketings der Stadt
  • (Sprach-)Vermittlung zwischen Kulturanbieterinnen und -anbietern, Bewohnerinnen und Bewohnern, Verwaltung und wirtschaftlichen Akteuren

Die „Nachtbürgermeisterin“ bzw. der „Nachtbürgermeister“ soll von einem freien Träger in der Stadt nach einer Konzeptausschreibung geleistet werden. Im besten Fall wird der Träger ein Branchen- oder Kulturverband. Auf Seiten der Stadtverwaltung sollen im Amt für Kultur und Denkmalschutz ebenfalls Personalstellenteile eingestellt werden, die als Teil eines „Übersetzungstandems“ von Verwaltung und freier Szene fungieren.

Der Antrag soll ein Pilotprojekt ermöglichen, deren Auswertung frühzeitig im Jahr 2022 vorliegen soll, um über eine Fortsetzung entscheiden zu können.

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE

Christiane-Filius-Jehne
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Agnes Scharnetzky
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Dana Frohwieser
SPD-Fraktion

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