Kristin Sturm erkundigte sich nach der Errichtung einer Pumptrack-Strecke in Dresden.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Pumptracks erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Dabei sind sie nicht nur eine sportliche Herausforderung für Mountainbiker, sondern können auch von anderen Nutzergruppen, wie z.B. Skate-und Longboards, befahren werden. In Dresden gibt es bislang leider kein Pumptrack. Eine solche Anlage würde jedoch die Familienfreundlichkeit im jeweiligen Stadtteil steigern. Im vergangenen Jahr wurde diesbezüglich eine e-Petition (P0037/20) eingereicht, woraufhin der zuständige Petitionsausschuss am 30. September 2020 folgenden Handlungsauftrag beschloss:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Ortschaft Cossebaude, angrenzen-den Ortschaften sowie benachbarten Stadtbezirken und den Petenten eine geeignete Fläche zur Errichtung eines Pumptracks zu finden und die Voraussetzungen für eine Errichtung zu schaffen. Zur Errichtung und zur Betreibung sind Möglichkeiten der Finanzierung und der Organisation vorzuschlagen.Ausdrücklich angeregt wird die Erstellung eines Projektantrages an die Ortschaft Cossebaude bzw. an Stadtbezirke, in denen geeignete Flächen identifiziert wurden, um eine entsprechende (gegebenenfalls anteilige) Finanzierung sicherzustellen. Über die Ergebnisse ist ein kurzer Bericht im Sinne eines Best-Practice-Beispiels (Pilotprojekt) an alle Stadtbezirks-und Ortschaftsräte zu erstellen.“
Um den aktuellen Stand des o.g. Handlungsauftrages in Erfahrung zu bringen, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen.
Fragen:
- Aus einer Anfrage des Stadtbezirksbeirates Cotta vom 15.04.2021 geht hervor, dass bereits mehrere Flächen in der Ortschaft Cossebaude hierfür besichtigt wurden.
a. Wo befinden sich die Grundstücke? Sind diese im Besitz der Landeshauptstadt Dresden?
b. Sind in der Zwischenzeit die notwendigen Voraussetzungen zur Untersuchung dieser Grundstücke im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung gegeben? Falls dem nicht der Fall sein sollte, welche Voraussetzungen fehlen, um mit der Analyse beginnen zu können?
c. Welchen Umfang umfasst eine solche Machbarkeitsuntersuchung? - Haben parallel weitere Flächenbesichtigungen in den angrenzenden Ortschaften und Stadtbezirken seitens der Stadtverwaltung stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Er-gebnis?
- Gibt es bereits eine zeitliche Einordnung, wann der im Petitionsausschuss beauftragte „Bericht im Sinne eines Best-Practice-Beispiels (Pilotprojekt) in“allen Stadtbezirks- und Ortschaftsräten erfolgen wird?
- Ist bereits absehbar, wie hoch die Kosten für die Errichtung einer solchen Anlage wären?
- Können auf den besichtigten Grundstücken weitere Nutzungsmöglichkeiten, z.B. in Form eines Spielplatzes oder Trimm-Dich-Pfades, integriert werden?
Vielen Dank.
KristinSturm