Dana Frohwieser erkundigte sich nach dern Arbeitsverträgen der Angestellten im Eigenbetrieb Kita.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Mitte Oktober des Jahres 2020 wurde im Eigenbetrieb Kita der Landeshauptstadt Dresden bei allen pädagogischen Fachkräften mit einem flexiblen Arbeitsvertrag die Arbeitszeit auf das Mindestmaß von 32 Stunden angepasst. Die Anweisung des Eigenbetriebs sollte unabhängig der individuellen Lage der Betreuungseinrichtung umgesetzt werden. In personell unterbesetzten Einrichtungen sollten Mitarbeiter:innen aus Einrichtungen mit Personalüberhang aushelfen oder umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
- Wie viele Beschäftigte im Eigenbetrieb Kita hatten zu den Stichtagen 01.10.2020, 01.01.2021, 01.04.2021, 01.07.2021 und 01.10.2021 aufgeschlüsselt nach den einzelnen Beschäftigtengruppen (Leitung, stellvertretende Leitung, Erzieher, Heilpädagogen, HPZ‘ler) und nach Krippe, Kindergarten, Hort
a. 32-Stunden+x-Verträge?
b. 32-Stunden+x und Festschreibung der Arbeitszeit (feste Stundenzeit)?
c. 40-Stunden-Verträge?
d. feste Arbeitszeiten unterhalb von 40 Stunden (Teilzeit)? Bitte hier auch aufschlüsseln nach Stundenzahl. - Wurden bzw. werden zur Personaldeckung Versetzungen im gesamten EB Kita vorgenommen oder nur im jeweiligen Ortsamtgebiet? Wenn Versetzungen im gesamten Stadtgebiet erfolg(t)en:
a. Wie viele Versetzungen wurden 2021 innerhalb des EB Kita vorgenommen, um den notwendigen Personalbedarf in einer Kindertageseinrichtung abzusichern?
b. Wie viele zeitlich befristete Umsetzungen/Aushilfssituationen wurden 2021 innerhalb des EB Kita vorgenommen, um den notwendigen Personalbedarf in einer Kindertageseinrichtung abzusichern? - Wie viele langfristige Ausfälle aufgrund von Krankheit wurden dem EB Kita zwischen Oktober 2020 und September 2021 gemeldet?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dana Frohwieser