ANTRAG
SPD-Fraktion
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat bekennt sich zur Einhaltung des Verfahrens für Straßenbenennungen entsprechend der „Richtlinie zur Regelung des Verfahrens der Straßenbenennung und der Festsetzung der amtlichen Straßen- und Hausnummernbezeichnung in der Landeshauptstadt Dresden (Richtlinie Straßenbenennung und Hausnummernvergabe)“, insbesondere zum Vorschlagsrecht der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte, zur Zuständigkeit der Arbeitsgruppe Straßennamen und der Verwendung der Liste „Personen für künftige Straßenbenennungen“.
- Aufgrund der besonderen Bedeutung der Entwicklung des Areals um das neue Verwaltungszentrum am Ferdinandplatz wird der Oberbürgermeister beauftragt, in Abstimmung mit dem Stadtbezirksbeirat Altstadt und der Arbeitsgruppe Straßennamen bis zum 30.06.2023, für die entstehenden Straßen und Plätze ein Benennungskonzept vorzulegen. Dabei sind insbesondere der Stadtratsbeschluss zu A0592/12 zur Ehrung von Dr. Rudolf Friedrichs, die Familie Arnhold und andere zentral im Stadtzentrum anzusiedelnde Namen, insbesondere von herausragenden Frauen, und die historischen Bezeichnungen zu berücksichtigen.
Beratungsfolge |
Plandatum | ||
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend | |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend | |
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften | nicht öffentlich | 1. Lesung (federführend) | |
Stadtbezirksbeirat Altstadt | öffentlich | beratend | |
Ausschuss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium) | nicht öffentlich | beratend | |
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften | nicht öffentlich | beratend (federführend) | |
Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Die Benennung von öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen ist eine ureigene kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, die nach der „Richtlinie zur Regelung des Verfahrens der Straßenbenennung und der Festsetzung der amtlichen Straßen- und Hausnummernbezeichnung in der Landeshauptstadt Dresden (Richtlinie Straßenbenennung und Hausnummernvergabe)“ wahrgenommen wird.
Mit dem neuen Verwaltungszentrum entsteht an zentraler Stelle aktuell ein Haus für die Dresdner Bürgerinnen und Bürger, um mit der Verwaltung und der Politik zusammen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Mit dem neuen Verwaltungszentrum im Herzen unserer Stadt werden sich daher in Zukunft nicht nur die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sondern auch die Bürgernähe der Dresdner Stadtverwaltung verbessern.
Eine Frage, die rund um den Neubau noch nicht beantwortet ist, betrifft die Benennung der entstehenden Straßen und Plätze rund um das Areal. Aufgrund dessen zentraler Bedeutung schlägt die SPD-Fraktion daher die Erarbeitung eines Benennungskonzeptes vor, in welchem vor allem Personen Berücksichtigung finden sollen, deren Geschichtsbild nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und positiv bewertet wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Straßennamen in Form einer geschichtspolitischen Dimension im Gedächtnis einer Stadt eine besondere Rolle einnehmen, indem sie nicht nur dem alltäglichen, sondern vor allem auch dem kollektiven Erinnern dienen.
Die Debatte um die Benennung von Straßen und Plätzen um das neuentstehende Areal des Verwaltungszentrums am Ferdinandplatz hat bereits begonnen, eignet sich jedoch nicht im geringsten für einen politischen Überbietungswettbewerb in der Öffentlichkeit. Gerade in den Tagen zwischen dem 27. Januar und dem 13. Februar drängt sich in Dresden die Einbeziehung der Geschichte der Stadt und das Schicksal ihrer jüdischen Bürger:innen im NS-Reich zur Berücksichtigung auf. Aber auch der unmittelbare Bezug zur Funktion als Teil des Dresdner Rathaus gehört abgewogen. So hat der Stadtrat bereits 2012 beschlossen, „das Andenken an Dr. Rudolf Friedrichs, dem ersten Dresdner Oberbürgermeister und ersten Sächsischen Ministerpräsidenten nach dem 2. Weltkrieg, auch im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt“ angemessen zu verankern. In der Bevölkerung genoss Friedrichs bis zu seinem Tod aufgrund seines Wirkens und seiner persönlichen Integrität eine sehr hohe Wertschätzung. Leider erinnert auch zehn Jahre nach dem Stadtratsbeschluss A0592/12 in Dresden keine Straße, kein Platz und auch keine öffentliche Institution an diesen verdienstvollen Bürger unserer Stadt. Und das obwohl die Stadtverwaltung in der Beschlusskontrolle zu dem o.g. Antrag am 14. Januar 2014 selbst erklärte, eine „Würdigung des Wirkens von Dr. Rudolf Friedrichs ist auch aus Sicht der Landeshauptstadt Dresden unerlässlich“. Sein Todestag jährt sich in diesem Jahr zum 75. Mal.
Dana Frohwieser
SPD-Fraktion Dresden