Kristin Sturm erkundigte sich nach dem Sachstand zum Hochwasserschutz in Dresden Laubegast.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Jahrhunderthochwasser 2002 liegt nun beinahe zwei Jahrzehnte zurück. Eine geschlossene Schutzabwehrlinie entlang der elbnahen Stadtteile gibt es jedoch bis heute nicht – allein für den Dresdner Osten fehlt ein wirksames Konzept. Ein Konzept, dass nicht nur die Interessen der Anwohner:innen, Unternehmen und Kleingartenvereine in Flussnähe berücksichtigt, sondern sich auch städtebauverträglich in die Elblandschaft einfügt.
Nach Jahren des gefühlten Stillstandes kam in den vergangenen Monaten und Wochen erneut Bewegung in die Thematik. Zum einen hatte die Landesdirektion Sachsen den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zum Bau einer Hochwasserschutzanlage in Dresden-Laubegast im vergangenen Sommer angekündigt. Ein Baubeginn der Anlage am alten Elbarm (Maßnahme M30) wäre bereits in diesem Jahr möglich.
Zum anderen hat die Stadtverwaltung Ende 2021 den umfangreichen Beteiligungsprozess unter dem Motto „Leben mit dem Fluss“ wiederaufgenommen, um die vielfältigen Randbedingungen für den Hochwasserschutz an der Stromelbe in Laubegast zu klären.
Um einen aktuellen Stand zu den einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen für den Stadtteil Laubegast in Erfahrung zu bringen, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen.
Fragen:
- Mit dem Stadtratsbeschluss V2236/13 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, „die für die bauliche Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Genehmigungen einzuholen und im Anschluss die Hochwasserschutzanlage“ am alten Elbarm (Maßnahme M30) zu errichten.
a. Ist weiterhin mit einem Baubeginn der Maßnahme im Herbst 2022 zu rechnen? Falls nicht, welche Gründe liegen hierfür vor?
b. Wurde der im Januar 2021 bei der Landesdirektion Sachsen eingereichte Fördermittelantrag in Gänze genehmigt? - In einer vorangegangenen Anfrage erklärten Sie, dass „der Freistaat Sachsen […] für das Jahr 2022 einen Neubeginn der Planungen zur Hochwasserschutzmaßnahme Z1 in Aussicht gestellt“ hat, um einen angemessenen Umgang mit den Hochwasserrisiken aus der Stromelbe für den Bereich zwischen der Werft Laubegast und der Berchtesgadener Straße zu erlangen.
a. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen wie vorgesehen zum Jahresende 2021 diese Maßnahme in das Hochwasserschutzkonzept Elbe des Freistaates aufgenommen und entsprechend priorisiert hat? Falls nicht, sind der Stadt Dresden die Gründe hierfür bekannt?
b. Ist der Stadtverwaltung bekannt, wann die seitens des Freistaates Sachsen angekündigten Untersuchungen für einen künftigen Hochwasserschutz entlang der Elbe in Laubegast beginnen sollen? - Infolge des Elbe-Hochwassers im Sommer 2013 kam es auf dem Straßenzug Wehlener Straße – Alttolkewitz – Österreicher Straße zu Senkungserscheinungen und Ausspülungen, die eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der Nebenanlagen erfordern. Aktuell befindet sich das Vorhaben in einem Planfeststellungsverfahren. Wie ist die zeitliche Planung, bis die Sanierungsarbeiten beginnen können?
Vielen Dank.
Kristin Sturm