IMG_7437_HP

Für eine neue Kultur des Planens und Gestaltens von Dresdner Schulhöfen

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. in geeigneter Form den politischen Entscheidungsträgern, der Verwaltung und allen Schulen in Dresden die Ergebnisse der geförderten Projekte zur Umgestaltung des Schullebensraumes zur Kenntnis zu geben.
  2. Grundsätze oder ein Gesamtkonzept für die Schulhof- und Freiflächengestaltung zu entwickeln. Dabei sollen die schon vorhandenen Konzepte aufgenommen und wenn notwendig fortgeschrieben werden. Das sind die Checkliste zur klimagerechten Gestaltung der Schulhöfe und die Schulbauleitlinien. Letztere sollte in diesem Bereich nicht nur für Neubau der Schulen, sondern auch auf die Bestandsschulen ausgeweitet werden. Für die Entwicklung der Grundsätze bzw. des Gesamtkonzeptes ist eine geeignete Form der Beteiligung zu organisieren.
  3. ein Pilotprojekt für die Jahre 2023/24 im Amt für Schulen zu starten, wobei zwei größere Schulhofumgestaltungen und mehrere kleinere pro Jahr möglich sein sollen. Dazu sollen Regeln und Bedingungen für eine Beantragung formuliert werden. Die Schulen und die Vertretungen (Kreiselternrat und Stadtschülerrat) sind von dieser Pilotphase zu informieren.
  4. im Amt für Schulen eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, d.h. eine Personalstelle für Anfragen und Beratung von Schulleitungen und Schulgemeinschaften zur Gestaltung ihrer Außenanlagen.
  5. die gesammelten Erfahrungen bei der Durchführung der Pilotphase zu evaluieren und Möglichkeiten einer Verstetigung dieser Angebote zu entwickeln.

 

Beratungsfolge Plandatum
Ältestenrat 07.03.2022 nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen) nicht öffentlich 1. Lesung
Ausschuss für Umwelt und Kommunal-wirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung) nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen) nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

Begründung:

zu 1. Im Rahmen der Zukunftsstadt wurde ein Experiment zur nachhaltigen Umgestaltung von Schulgeländen an der 102. Grundschule Johanna durchgeführt. Dabei wurde das Ziel folgender Maßen formuliert: „Vom tristen Schulgelände zum lebendigen Lebensraum! Gemeinsam wird eine Vision, ein Gesamtkonzept entwickelt, das zur Umsetzung von Initialprojekten und weiteren kleineren Bau- und Gestaltungsmaßnahmen anregt. Diese werden von Schülern, Lehrern, Eltern und engagierten Anwohnern in Eigenleistung umgesetzt. Ergänzt durch Firmenbaumaßnahmen wird das Schulgelände Stück für Stück verwandelt – in einen Ort der gelebten nachhaltigen Entwicklung. So wirkt sich das Projekt sowohl auf Schüler, Schulleben und -lernen sowie das Schulklima als auch auf den Stadtteil und das Verwaltungshandeln positiv aus! Durch die erfolgreiche Mitwirkung der Schulgemeinschaft werden Demokratie und Selbstwirksamkeit der Beteiligten gestärkt und ein gutes soziales Miteinander gefördert.“ (aus der Dokumentation des Projektteams Schullebensraum).

Der Projektabschluss lenkte den Blick über das Modellprojekt hinaus in die Dresdner Schullandschaft: Eine Exkursion im Juni 2021 zur Projektschule „Johanna“ und vier weiteren Schulgeländen in Dresden zeigten viele anregende Beispiele. Die Einladung für die Teilnahme an der Exkursion ging an den gesamten Stadtrat. Es wurde deutlich, was alles möglich ist, welche Unterstützung benötigt wird und wie Initiativen und Schulträger zusammenarbeiten können. Es wurden u.a. die Laborschule Omse e.V., die 30. Grundschule „Am Hechtpark“ und die 138. Oberschule besucht. Unter dem Eindruck dieser Initiativen wurde der Antrag entwickelt, denn es war klar: Damit sollte es nicht enden, sondern diese Entwicklung sollte allen Schulen offenstehen. An der Exkursion nahm auch ein Vertreter aus dem Freilandlabor Britz e.V. „Grün macht Schule“ teil. Dieses Büro, gefördert durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin, berät und begleitet Berliner Schulen bei der nachhaltigen Umgestaltung der Schulhöfe. Sie boten uns einen Austausch über mögliche Strukturentwicklungen an, wenn wir in Dresden ebenfalls uns das Ziel der nachhaltigen und partizipativen Umgestaltung der Schulhöfe stellen. (Website: www.gruen-macht.schule.de)

zu 2. Als Stadtrat kennen wir die Checkliste zur klimagerechten Gestaltung der Schulhöfe noch nicht. Wir sind der Meinung, dass es nicht ganz verschiedene Konzeptpapiere geben soll, sondern es ein Gesamtkonzept geben muss, welche die verschiedenen Aspekte berücksichtigt: Klimagerecht und damit Schutz vor Überhitzung, kindgerecht, d.h. auch gemeinsam in einem Prozess mit Kindern und Jugendlichen entwickelt, pädagogisch sinnvoll usw. Da die Schulbauleitlinien sich auf den Neubau und die grundsätzliche Sanierung beschränkt, muss dies in Hinsicht auf die Schulhöfe und Freiflächen auch für bestehende Schulen formuliert werden. Die Erfahrungen der Entwicklung und Beteiligung der Schulbauleitlinien waren sehr gut. Nach der Vorlage durch die Verwaltung und der deutlichen Kritik an dieser Vorlage wurde damals ein Beteiligungsprozess durch das Schulverwaltungsamt beauftragt und der Montagsstiftung übertragen. Dieser Prozess wurde als sehr gut von allen Seiten beschrieben. Die Einbeziehung von Schulgemeinschaften in Dresden ist nun zwar durch die Schulbauleitlinie beschrieben, aber dies bezieht sich auf Neubauten und grundsätzliche Sanierungen. Um sicherzustellen, dass alle Schulen in Dresden gleiche Chancen zur Gestaltung ihrer Außenanlagen haben, müsste dies noch für Bestandsschulen ergänzt werden.

zu 3. bis 5. In der Projektauswertung mit den Beteiligten zeigte sich die Schwierigkeit der unter-schiedlichen Ansprechpartner:innen in den Ämtern und der Verwaltung. Dies macht es schwerer, dass sich Schulgemeinschaften dazu entschließen. Die neue Anlaufstelle ändert nichts an der Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb des Amtes. Sie erleichtert aber für die Schulen die Kommunikation mit dem Amt erheblich. Damit wird ein wesentliches Hindernis für die Eigeninitiative der Schulgemeinschaften beseitigt. Ob und wie externe Beteiligte dann die weitere Begleitung des Projektes der Schule übernehmen, ist damit nicht festgelegt. Hier gilt es innerhalb der Pilotphase Erfahrungen zu sammeln und den Austausch mit erfahrenen Akteuren z.B. aus Berlin oder den „Schulhoftransformern“ aus Dresden zu suchen.

In der Vorbereitung dieses Antrages gab es u.a. ein gemeinsames Gespräch mit verschiedenen Ansprechpartner:innen (Amtsleiter:innen usw) zur Umsetzung eines solchen Antrages. Es wurde deutlich, dass die Umsetzung von einer Personalstelle als Ansprechpartner:in zu einem Kompetenzzentrum notwendig, aber ob dies extern, über eine Stiftung oder im Amt erfolgt, noch unklar ist. Ein Vorteil der externen Beauftragung – wie in Berlin – ist die weitere Beantragung von Fördermitteln, wie es auch bei der 102. Grundschule gelang. Diese wurden zusätzlich zur Förderung aus dem Bereich Zukunftsstadt noch aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert. Nach Informationen aus der Landesebene denkt man da auch über ein Förderprogramm auf diesem Gebiet nach. Pro Jahr sind maximal zwei sehr große Projekte möglich. Wenn das so erfolgen würde, wären wir in zehn Jahren bei maximal 20 Schulen. Schneller gehen kleinere Umgestaltungen, welche auch für die Schulgemeinschaft von der Idee über die Beteiligung zur Umsetzung innerhalb eines Schuljahres erfolgen können. Es ist pädagogisch sinnvoll, wenn die Kinder oder Jugendlichen erleben, dass sich Beteiligung und Initiative lohnt und sie das neugestaltete Schulhofteil noch selber nutzen können.

 

Andrè Schollbach Christiane Filius-Jehne Dana Frohwieser

DIE LINKE. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SPD-Fraktion

Skip to content