Eileen Mühlbach

Neuer Betreiber für den Elbeflohmarkt

Eileen Mühlbach stellte eine Anfrage an die Verwaltung zur Weiterführung des Elbeflohmarktes in der Johannstadt.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den vergangenen Wochen war nachzulesen, dass der bestehende Vertrag zwischen dem Betreiber Melan und der Stadt zur Betreibung des Flohmarktes am Dresdner Elbufer Ende 2021 ausgelaufen ist. Die Fläche soll in den kommenden Monaten neu ausgeschrieben werden.

In den vergangenen 20 Jahren ist der regelmäßig stattfindende Flohmarkt am Elbufer auf Höhe der Augustusbrücke eine gute Tradition geworden. Für eine wachsende Zahl von Dresdnerinnen und Dresdnern und auch Touristen der Stadt war der Flohmarkt beliebte Attraktion und Anziehungspunkt. Die Dresdnerinnen und Dresdner und insbesondere die Johannstädter wünschen sich eine schnelle Wiederbelebung des Flohmarktes.

Wie das Rathaus informierte, werde derzeit zunächst eine befristete Vermietung zu den bisherigen Konditionen geprüft, bevor die Fläche dauerhaft neu ausgeschrieben wird.

Hierzu bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

  1. Auf der Internetseite des bisherigen Marktbetreibers Melan ist zu lesen, dass bis auf Weiteres kein Flohmarkt am Elbufer, Höhe Augustusbrücke stattfindet.
    a. Gibt es seitens der Stadt aktuelle Gespräche mit dem bisherigen Veranstalter für eine Interimslösung?
    b. Haben bereits Gespräche mit anderen Marktveranstaltern für eine befristete Anmietung der Fläche als Trödel-/Flohmarkt stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Die Stadt plant eine neue Ausschreibung für den Flohmarktplatz an der Elbe.
    a. Welche zeitliche Dimension hat das Ausschreibungsverfahren?
    b. Für welchen Zeitraum wird die Flächennutzung ausgeschrieben?
    c. Welche Auflagen sind damit verbunden?
    d. Wie ändern sich die Gebühren im Vergleich zu den bisher in Ansatz gebrachten Gebühren für den künftigen Betreiber?
    e. Gibt es Änderungen in der Ausschreibung zur vorherigen? Wenn ja, welche sind dies im Detail?
  3. In anderen deutschen Städten verlangt die Verwaltung keine Gebühr von den Marktbetreibern, wenn Veranstaltungen wie im Falle der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Ist seitens der Stadt Dresden angedacht, eine entsprechende Regelung auch in dem neuen Vertrag zu integrieren, um dem zukünftigen Betreiber entgegen zu kommen?

Vielen Dank.
Eileen Mühlbach

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