Vincent Drews

Nachfrage zur Beschlusskontrolle von A0124/20 vom 12. Mai 2022

Vincent Drews sellte eine Nachfrage zu einer Beschlusskontrolle zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Beschlusskontrolle vom 12. Mai 2022 zum Antrag Monitoring von zweckentfremdeten Wohnraum (A0124/20) heißt es in Absatz 2 von Beschlusspunkt 1: „Eine Registererstellung mittels Daten des Steuer- und Stadtkassenamtes erfolgt zurzeit nicht. Das Steuer- und Stadtkassenamt wertet mangels rechtlicher Grundlage keine Daten zu Ferienwohnungen aus.“

Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

  1. Wird bei der Vermietung von Ferienwohnungen die Beherbergungssteuer erhoben?
    a. Falls ja, warum kann nicht aus den so erfassten Daten ein Register im Sinne des Antrages A0124/20 erstellt werden?
    b. Falls nein, was sind die Gründe dafür?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Vincent Drews

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