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Ein Platz der Kinderrechte für Dresden

ANTRAG – Interfraktionell:
SPD-Fraktion
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, den Platz zwischen Dreikönigskirche und Markthalle auf der Haupt-straße zum Platz der Kinderrechte zu machen.
Dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt:

1. Mit geeigneten Verfahren unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Beteiligung von Kindern sowie unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden ein Konzept zu entwickeln, damit die Rechte von Kindern für diese aber auch für die breite Öffentlichkeit erfahr- und erlebbar werden.
2. Dabei ist besonderer Wert auf eine kinderfreundliche Gestaltung bspw. durch bunte Gestaltung oder mit spielerischen Elementen zu legen.
3. Zur Finanzierung des Beteiligungsprozesses werden der Kinder- und Jugendbeauftragten im laufenden Jahr 5000 Euro aus dem Haushaltstitel „Politische- und Verwaltungssteue-rung“ (Produktnummer 10.100.11.1.1.01) zur Verfügung gestellt. Die Mittel zur baulichen Umsetzung sind für das Jahr 2023 im neuen Doppelhaushalt zur Verfügung zu stellen.

Eine Umbenennung des Platzes wird nicht angestrebt. Das Konzept ist bis zum Kindertag, dem 1. Juni 2023, umzusetzen und der Platz an diesem Tag zu eröffnen. In den Folgejahren soll auf dem Platz der Kinderrechte jährlich zum 1. Juni eine städtische Veranstaltung stattfinden, um Kinder-rechte bekannter zu machen und deren Umsetzung zu unterstützen.

 

Beratungsfolge:

Ältestenrat
nicht öffentlich
beratend

Dienstberatung des Oberbürgermeisters
nicht öffentlich
beratend

Jugendhilfeausschuss
nicht öffentlich
1. Lesung (federführend)

Stadtbezirksbeirat Neustadt
öffentlich
beratend

Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin-dertageseinrichtungen)
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb
Heinrich-Schütz-Konservatorium)
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich beratend
Jugendhilfeausschuss nicht öffentlich beratend
(federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

Begründung:

Kinder haben Rechte. Die UN-Kinderrechtskonvention ist vor 30 Jahren ratifiziert worden. Deutschland hat sie mit einem Vorbehalt am 6. März 1992 unterzeichnet. Am 15. Juli 2010
wurde dieser Vorbehalt zurückgenommen.

Ziel eines Platzes der Kinderrechte ist es, die Kenntnis über den Inhalt der Konvention zu verbreiten und zum Allgemeingut zu machen. Bei den Kinderrechten geht es darum, dass die allgemeinen Menschenrechte auch für Kinder Gültigkeit haben. Das Recht auf Nichtdiskriminierung steht an vorderster Stelle, zusammen mit dem Leitgedanken, dass das Kindeswohl bei allen Planungen und Verfahren zu berücksichtigen ist. Kinder haben das Recht auf Entwicklung (z.B. Bildung) sowie auch das Recht auf Anhörung in allen Dingen, die sie betreffen.

Die Aktion „Platz der Kinderrechte“ ist eine Initiative des Deutschen Kinderschutzbundes und wurde bereits in mehreren Städten wie Bremen, Mainz oder Aachen umgesetzt.

 

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