Portrait Dana Frohwieser (Stadträtin der 7. und 8. Legislatur)

Befragung der Mitarbeiter:innen im Eigenbetrieb Kindertagesstätten

Dana Frohwieser erkundigte sich nach Hintergründen einer Befragung zu den Arbeitszeiten von Mitarbeitenden im EB Kita.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Zeiten eines eklatanten Fachkräftemangels haben Arbeitsvertragsmodelle, die wirtschaftliche Risiken eines Unternehmens allein auf die Beschäftigten abwälzen, aus meiner Sicht ausgedient. Das 32+x Wochenstunden-Modell im Eigenbetrieb Kita der Landeshauptstadt Dresden ist ein Negativbeispiel von Alleinstellungsmerkmal. Wenn deutschlandweit und auch im Dresdner Umland händeringend Erzieher:innen gesucht werden und unbefristete, tarifgebundene Vollzeitarbeitsverträge angeboten bekommen, gerät die Landeshauptstadt mit ihrem unattraktiven Arbeitsvertragsmodell ins Hintertreffen. Der Stadtrat hat bereits in seiner Sitzung vom 17.12.2020 mit der Vorlage V0561/20 beschlossen:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie ein geändertes Personalmodell für den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen entwickelt werden kann, das den negativen Effekt der Fluktuation für die Betreuungssituation der Kinder sowie für die Erzieher:innen und Leiter:innen durch die sogenannten Flex-Verträge (oder kapazitätsorientierten Arbeitsverträge) reduziert, umgesetzt werden kann. Dieses neue Personalmodell und seine finanziellen Auswirkungen für den Verlustausgleich der Stadt Dresden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen sind dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2021 zum Beschluss vorzulegen.“

In der bisher einzigen Berichterstattung vom 23. Dezember 2021 heißt es lapidar: „Die Thematik des Beschlusspunktes wird derzeit geprüft.“
Bekannt ist bisher nur (Stand Juni 2022), dass der Eigenbetrieb Kindertagesstätten eine Befragung der Mitarbeiter:innen zum jeweils präferierten Vertragsmodell plant. Hierzu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

  1. Wer entwickelt das Erhebungsdesign für diese Befragung? Wer verantwortet die Operationalisierung und entwirft das Erhebungsinstrument? Wer setzt die Befragung um, pretestet und führt die Befragung durch? Wo werden die von den Beschäftigten gemachten Angaben gespeichert? Wer verantwortet die Datenaufbereitung und wertet die Befragungsergebnisse aus? Wurde für einzelne oder alle dieser Schritte ein:e private:r Auftragnehmer:in beauftragt oder werden diese von einer städtischen Stelle durchgeführt?
  2. Wenn Auftragnehmer:in: Mit welchem Leistungsumfang wurden die Auftragnehmer:innen beauftragt und welche Kosten entstehen dafür?
  3. Wer ist an der Entwicklung der Befragung (Design, Instrument) konkret beteiligt?
  4. Wann wird/wurde die Befragung durchgeführt?
  5. Welchen Umfang hat das Befragungsinstrument? Handelt es sich um einen vollstandardisierten Fragebogen oder gibt es Möglichkeiten der offenen Antworten durch die Beschäftigten?
  6. Wird eine Vollerhebung durchgeführt? Wie wird der Datenschutz sichergestellt?
  7. Wann sollen Ergebnisse vorliegen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Dana Frohwieser

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