Portrait Stefan Engel

Anwendung der Fachförderrichtlinie Denkmal

Stefan Engel stellte eine Anfrage zur Anwendung der Fachförderrichtlinie Denkmal.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Eigentümer:innen eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses sind verpflichtet, „diese pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen“ (§ 8 Abs. 1 SächsDSchG). Um dieser mitunter sehr kostspieligen Aufgabe nachzukommen, unterstützen Land und Kommunen bei der Finanzierung einzelner Maßnahmen. In der Landeshauptstadt Dresden regelt dies die Fachförderrichtlinie Denkmal (V1068/21). Diese hat als Ziel, hauptsächlich kleinere Maßnahmen kurzfristig zu unterstützen.

In letzter Zeit erreichten uns Bürgeranliegen, die nahelegen, dass eine Förderung über die FFRL Denkmal des Öfteren nicht zustande kommt. Dies sei einerseits den hohen Anforderungen an die beantragenden Personen geschuldet, andererseits scheint die Berechnung des denkmalbedingten Mehraufwandes intransparent zu erfolgen. Hinzukommend ist die Verfügbarkeit von Rohmaterialien und ausführenden Handwerksfirmen sowie die einherschreitende Inflation problematisch zu nennen.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

Fragen:

  1. Wie viele Anträge wurden 2021 im Vergleich zu den vergangenen 5 Jahren an die FFRL Denkmal gestellt? Wie viele wurden davon positiv beschieden?
  2. Nach welchen Kriterien berechnet die Landeshauptstadt denkmalbedingten Mehraufwand?
  3. Besteht analog dazu ein Kriterienkatalog des Freistaates für denkmalbedingten Mehraufwand?
  4. Warum wird der Kriterienkatalog der Landeshauptstadt nicht öffentlich gemacht?
  5. Ist die Einholung von drei Angeboten bei einem geringen Fördervolumen und in Anbetracht des derzeitigen Handwerkermangels wirklich sachgerecht

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel

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