2022-06-14 Eileen_Muehlbach_12

Mietkonditionen für Externe im Kulturpalast

Eileen Mühlbach stellte eine Anfrage zu den Mietkonditionen des Kulturpalastes für externe Laienorchester.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Dresden sind einige Laienorchester ansässig; das größte von ihnen ist das Universitätsorchester der TU Dresden. Laienorchester – das steckt im Begriff schon drin – verfügen über geringe finanzielle Mittel, erfreuen sich jedoch großer Beliebtheit.

Es ist naheliegend, dass sich das größte Laienorchester Dresdens im größten Konzertsaal der Stadt im Kulturpalast für Veranstaltungen einmieten möchte. Leider sind die Mietkonditionen des Konzertsaals im Kulturpalast aktuell so gefasst, dass für nicht professionelle Orchester oder Gruppen kein Rabatt gewährt wird und die Einmietungen nur zu festen und vorgegebenen Preisen möglich sind. Diese übersteigen das Budget der Laienorchester oft erheblich.

Der Kulturpalast wurde von kommunaler Hand restauriert und wird von kommunaler Hand betrieben. Daher sollte dieser ein Haus für die Bürgerinnen und Bürger Dresdens sein. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

  1. Welcher Kalkulation liegen die Preise für externe Einmietung insb. für den Konzert-saal zugrunde? (Welchen Anteil machen Betriebskosten, Kosten für Personal und Reinigung sowie anderweitige Kosten dabei aus?)
  2. Mit anderen Institutionen pflegt die Landeshauptstadt bei der Vermietung des Kulturpalastes Kooperationsvereinbarungen.
    a.) Zu welchen Konditionen können sich andere städtische Vertragspartner, z.B. der Oberbürgermeister, in den Konzertsaal des Kulturpalastes einmieten?
    b.) Wäre es denkbar, eine ähnliche Kooperationsvereinbarung auch mit dem Universitätsorchester der TU Dresden abzuschließen? Was spricht aus Sicht der Verwaltung ggf. dagegen?
  3. Welche anderen Möglichkeiten gibt es außerhalb von Kooperationsvereinbarungen, dass Laienorchester, wie in diesem Fall das Universitätsorchester der TU Dresden, die Räumlichkeiten im Kulturpalast zu vergünstigten Konditionen mieten können?
  4. In anderen deutschen Kommunen gibt es Richtlinien zur Erstattung von Konzerthausmieten durch die örtliche Verwaltung (z.B. Freiburg im Breisgau: Drucksache G-18/124). Wäre eine ähnliche Ausnahmeregelung auch für den Dresdner Kulturpalast denkbar?

 

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Eileen Mühlbach

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