Vincent Drews stellte eine Anfrage zu einer möglichen Ausweitung des Berechtigtenkreises für den Dresden-Pass.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Dresden-Pass ist eine Erfolgsgeschichte sozialer Politik in Dresden. Gerade in den aktuellen Krisen ist er ein wichtiges Instrument, um Menschen im Sozialleistungsbezug gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Durch die aktuellen Krisen und gesetzliche Änderungen auf Bundeseben (bspw. Wohngeld), ist mit einem massiven Anstieg des Berechtigtenkreises für den Dresden-Pass zu rechnen. Daraus erwächst die Notwendigkeit, Verwaltungsabläufe so zu gestalten, dass weiterhin zeitnah nach dem Antrag der Dresden-Pass bewilligt wird. Dazu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

  1. Ist eine generelle Ausweitung der Gültigkeit des Dresden-Passes auf über ein Jahr (bspw. pauschal zwei Jahre) denkbar?
  2. Würde es zu einer Vereinfachung in der Bearbeitung beitragen, die Gültigkeit des Dresden-Passes grundsätzlich an die Laufzeit der zu Grunde liegenden Sozialleistung anzupassen?
  3. Bei der Beantragung einer Verlängerung des Dresden-Passes, muss der alte Pass abgegeben werden. Die Erstellung des neuen Passes benötigt nachvollziehbarer Weise Zeit. Was kann die Stadtverwaltung tun, um diese Lücke zu schließen, sodass die Leistungen des Dresden-Passes durchgängig von den Inhaber*innen genutzt werden können?
  4. Spricht etwas gegen eine Ausweitung des Berechtigtenkreises analog der Regelungen, die für den Nürnberg-Pass gelten?
  5. Um wie viele Menschen würde sich der Berechtigtenkreis schätzungsweise in Dresden erweitern, wenn die Regelungen des Nürnberg-Passes übernommen würden?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,

Vincent Drews

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